Pressemitteilung.

Köbberling: „Wir wollen, dass der Wiederaufbau so schnell wie möglich geht“

Regierungsfraktionen bringen Gesetzesänderung ein

Die Fraktionen der Regierungskoalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben heute einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, um den Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe schwer getroffenen Regionen zu erleichtern und zu beschleunigen. Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes soll das Vergaberecht zeitlich und räumlich so geändert werden, dass Kommunen beispielsweise Aufträge zum Wiederaufbau nicht zwingend in einzelnen Losen vergeben müssen, sondern diese zusammenfassen oder an Generalunternehmer vergeben dürfen.

„Damit reagieren wir als Landtag auf ein gravierendes Problem, das einer schnellen Lösung bedarf“, sagte Anna Köbberling, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bei der Debatte im Landtag. „Wir wollen, dass der Wiederaufbau so schnell wie möglich geht, dass die Menschen ihren Alltag zurückbekommen“, sagte Köbberling zum Gesetzesentwurf. Ein Problem sei, dass die Kommunen kaum mit der Auftragsvergabe hinterherkommen. Nach geltendem Recht zur Förderung des Mittelstands müssten sie die Losvergabe anwenden, also bei einem Wiederaufbau alle Gewerke einzeln vergeben. Das kann neben hohem Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand eine Verzögerung und ob der Vielzahl der Aufträge eine Überforderung zur Folge haben.

„Wir möchten daher eine generelle Ausnahme im Unterschwellenbereich, also bei Aufträgen unter rund 5 Millionen Euro, zulassen, wenn eine besondere Ausnahmesituation vorliegt“, erläuterte Köbberling. Das sei die Flutkatastrophe ohne Zweifel. In diesem Fall soll auch die Vergabe an einen Generalunternehmer möglich sein Die Ausnahmesituation sei von der Landesregierung festzustellen, zu begründen und örtlich und zeitlich zu begrenzen. Eine Benachteiligung örtlicher mittelständischer Handwerksunternehmen sei nicht zu befürchten, da diese ohnehin kaum mehr zusätzliche Aufträge übernehmen könnten. Darüber hinaus seien Generalunternehmer verpflichtet, in angemessenem Umfang Unteraufträge an die mittelständische Wirtschaft zu vergeben.


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