Pressemitteilung.

Kita-Zukunftsgesetz nähert sich der Zielgeraden

Spürbare Verbesserungen für Kita-Fachkräfte, Eltern, Träger und Kommunen

Zur heutigen Einbringung des Kita-Zukunftsgesetzes durch Bildungsministerin Stefanie Hubig in den Landtag erklärt die kitapolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück:

„Mit der heutigen Einbringung des Kita-Zukunftsgesetzes in den Landtag nähert sich eines der zentralen Gesetzesvorhaben dieser Landesregierung der Zielgeraden. Das Kita-Zukunftsgesetz ist das modernste Kitagesetz bundesweit, es wird die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Hervorgegangen aus einem wegweisenden Beteiligungsprozess bringt es spürbare Verbesserungen für Erzieherinnen und Erzieher, Eltern, Kommunen und Träger – zum Wohle der Kinder. Die Finanzierung der Kitas wird mit dem Kita-Zukunftsgesetz auf neue Beine gestellt. Es setzt moderne Rahmenbedingungen für gute frühkindliche Bildung und ermöglicht mehr Qualität, mehr Personal und mehr Gebührenfreiheit. Mit der Einbringung des Kita-Zukunftsgesetztes in den Landtag beginnt heute die parlamentarische Beratung. Im Sinne einer sachlichen Debatte wird die SPD-Fraktion im Bildungsausschuss eine Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung beantragen.

Kitapolitik ist in Rheinland-Pfalz seit 1991 eine Erfolgsgeschichte, mit dem Kita-Zukunftsgesetz wird sie nun fortgeschrieben. 1991 war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland mit einem Kita-Gesetz. Als erstes Bundesland wurde hier die Gebührenfreiheit in der Kita eingeführt. Kommunen, Kita-Träger und das Land haben den rasanten Kita-Ausbau in guter Verantwortungsgemeinschaft gemeistert, Quantität und Qualität in der Kitapolitik waren dabei stets zwei Seiten einer Medaille. Die Unterstützung des Landes an die Kommunen lässt sich auch an den Zahlen ablesen: Die Mittel im Landesetat sind in den vergangenen Jahren auf 700 Millionen Euro jährlich gestiegen. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz investiert das Land zusätzlich und dauerhaft weitere 80 Millionen Euro jährlich in mehr Personal in den Kitas. Für besondere Betreuungsbedarfe steht den Kitas künftig ein eigenes Sozialraumbudget in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung, etwa für Kita-Sozialarbeit. Mit den zusätzlichen Mitteln können bis zu 3.000 Personalstellen geschaffen werden, die das Land mitfinanziert. Durch einheitliche Betreuungsstandards wird künftig flächendeckend eine hohe Betreuungsqualität sichergestellt. Für die Modernisierung der Kita-Küchen wird ein unkompliziertes Küchenprogramm in Höhe von 13,5 Millionen Euro aufgelegt.

Mit dem neuen Kita-Zukunftsgesetz werden weitgehende Verbesserungen für junge Eltern erzielt, denen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist: Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige 7-stündige Betreuung mit Mittagessen entspricht der Lebenswirklichkeit moderner Familien und schafft mehr Planungs- und Rechtssicherheit für berufstätige Eltern. Die Beitragsfreiheit wird auf alle Kita-Kinder ab 2 Jahren ausgeweitet, die Elternrechte und Partizipationsmöglichkeiten in der Kita werden gestärkt.

Auch die Kita-Fachkräfte werden mit der Novellierung des Kita-Gesetzes in den Blick genommen: Um die Kita-Leiterinnen und -Leiter zu entlasten gibt es erstmals ein Recht auf Leitungszeit und die Praxisanleitung von Auszubildenden. Letztere werden künftig nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet. Zusätzlich wird in die Fachkräftegewinnung investiert: Die Fach- und Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher werden ausgebaut und innovative Ausbildungsmodelle gefördert.“


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