Pressemitteilung.

Haller: Kritik der AfD ist nicht nachvollziehbar

Zählverfahren ist gängig und höchstrichterlich bestätigt

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtags erklärt Martin Haller, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Mit großer Mehrheit haben die Fraktionen des Landtags zu Beginn der Wahlperiode beschlossen, dass die Zahl der Abgeordneten einer Fraktion in den Fachausschüssen nach dem  Zählsystem nach d’Hondt bestimmt werden soll. Dieses ist ein gängiges und verfassungsrechtlich anerkanntes Verfahren. Es wurde auch im rheinland-pfälzischen Landtag über Jahrzehnte angewandt, lediglich in einer einzigen Wahlperiode hat sich das Parlament auf das Zählsystem von Sainte-Lague/Schepers verständigt. Das d’Hondt-Verfahren wird aktuell in den Landtagen von Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen eingesetzt sowie etwa bei der Besetzung des Richterwahlausschusses des Bundes.“

Haller betont: „Die Verfassung verbrieft dem Parlament ein umfassendes Selbstorganisationsrecht. Unstrittig ist auch, dass das d’Hondt-Verfahren ein Zählverfahren zur Bestimmung von Ausschussbesetzungen ist, welches den Wählerwillen in geeigneter Weise wiederspiegelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. September 1997 überdies festgestellt, dass sich bei der Umrechnung der Mitgliederzahlen der Fraktionen in Vorschlagsrechte eine vollständige Gleichheit mit keinem Proportionalverfahren erreichen lässt. Daher fällt die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Parlaments. Als SPD-Fraktion werden wir das heute vorgelegte Rechtsgutachten der AfD-Fraktion gründlich prüfen. Nach einer ersten Bewertung kann allerdings formuliert werden: Es liegen offensichtlich keine stichhaltigen Argumente vor, um zu dem Schluss zu kommen, dass das von der großen Mehrheit des Landtags beschlossene Zählverfahren abgeändert werden muss. Der AfD-Fraktion scheint es mit ihrem Vorstoß offensichtlich nur darum zu gehen, einen Grund zu konstruieren, um sich als Opfer zu stilisieren.“


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