Pressemitteilung.

Gesundheitsausschuss spricht sich für längere Amtszeit der Landespflegekammer aus

Wahlen zur Vertreterversammlung spätestens im Juli 2021

Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie hat sich in seiner Beschlussempfehlung zur Änderung des Heilberufsgesetzes heute darauf verständigt, die Amtszeit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern. Auf den Kompromissvorschlag hatten sich die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Vorfeld geeinigt. Dazu erklären die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kathrin Anklam-Trapp, Steven Wink und Katharina Binz:

„Die heute beschlossene Kompromisslösung für die Kammerwahlen ist eine gute Nachricht für die Selbstverwaltung der Pflege in Rheinland-Pfalz. Die Beschäftigten in der Pflege sind in der Corona-Pandemie besonders gefordert. Unter den erneut verschärften Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sind die Vorbereitungen zur anstehenden Wahl der Vertreterversammlung kaum durchführbar. Es steht zu befürchten, dass insbesondere kleinere Listen bei der Sammlung von Unterstützerunterschriften benachteiligt würden. Mit der Verlängerung der Amtszeit der Pflegekammer bis zum 31. Juli 2021 wurde gemeinsam mit allen Beteiligten ein kluger Kompromissvorschlag erarbeitet. Die Wahlen zur Vertreterversammlung müssen damit spätestens im Juli 2021 durchgeführt werden. Damit folgen die Ausschussmitglieder den zahlreichen Hinweisen und Rückmeldungen aus der Pflege sowie der Gewerkschaften in der Expertenanhörung des Landtags. Der rheinland-pfälzische Landtag wird im November abschließend über die Änderung des Heilberufsgesetzes beraten. Das Wahlverfahren sollte dann zügig in die Wege geleitet werden.“

 Zum Hintergrund:

Das rheinland-pfälzische Heilberufsgesetz sieht für die Organe der Landespflegekammer eine Amtszeit von fünf Jahren vor. Diese Amtszeiten können um bis zu drei Monate verlängert werden. Die Änderung des Heilberufsgesetzes war notwendig geworden, weil das Ende der Amtszeit einiger Kammerorgane in einen Zeitraum fällt, in der aufgrund der pandemischen Lage eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Dies betrifft in besonderem Maße das Sammeln von Unterstützerunterschriften für die einzelnen Wahllisten. Diese sind Voraussetzung zur Zulassung zu den Kammerwahlen. Auf der aktuellen Gesetzesgrundlage war die Amtszeit der Vertreterversammlung bereits auf April 2021 verlängert worden. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens erfordert nun eine weitere Verschiebung der Kammerwahlen.“


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