„Wir wollen unsere Verfassung anpassen, um unser Parlament und unsere Demokratie zu schützen.“ Mit diesen Worten hat Michael Hüttner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, seine Rede im Landtag zur geplanten Änderung der Verfassung sowie des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags eröffnet. Im Kern soll beschlossen werden, das Quorum zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel der Abgeordneten auf ein Viertel zu verändern. „Ein Wert, der im Übrigen nicht hier in Rheinland-Pfalz erfunden wurde, sondern in sechs Bundesländern und vor allen Dingen auch im Grundgesetz bereits verankert ist“, betonte Hüttner. Ziel ist es, das parlamentarische Instrument des Untersuchungsausschusses vor einem bewussten Missbrauch besser zu schützen.
„Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert des Parlaments. Klar ist: Ein scharfes Schwert muss man schützen, damit es nicht stumpf wird. Und man muss es sichern, damit es nicht missbraucht wird“, sagte Hüttner. Und er unterstrich die aktuelle Notwendigkeit. „In den vergangenen 20 Jahren gab es in Rheinland-Pfalz vier Untersuchungsausschüsse, davon nur einen seit 2011. Weil dieses scharfe Schwert stets sinnvoll und mit Bedacht eingesetzt wurde. Es steht aber nun zu befürchten, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir haben es mit veränderten politischen Realitäten zu tun – das zeigt der Blick in andere Parlamente, der Blick in die Presse, der Blick auf die Berichte unserer Behörden“, machte er klar.
Er ergänzte mit Blick auf die Befugnisse eines Untersuchungsausschusses, dass er bei Missbrauch Parlament und Landesregierung lähmen kann – beispielsweise durch Unmengen an Akten, die er beiziehen lassen kann, eine Vielzahl an Zeugen und Sachverständigen, die gehört werden, und der Tatsache, dass der Ausschuss bis zu Jahre gezogen werden kann. „Das zeigt, wie mächtig dieses Instrument, dieses Schwert ist. Das zeigt aber auch, warum man den Einsatz demokratisch legitimieren und sorgsam wählen muss“, sagte Hüttner.
Zum Ende seiner Rede betonte Hüttner, der den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das gemeinsame Einbringen der Gesetzentwürfe dankte: „Aus den genannten Gründen ist das Recht zum Einsetzen von U-Ausschüssen keines, das in der Verfassung solitär betrachtet wird. Eben darum steckt in der Verfassung der Gedanke, einen Missbrauch zu verhindern, um die Funktionsfähigkeit von Parlament und Landesregierung nicht zu gefährden. Deswegen gibt es im Übrigen auch kein Anrecht einzelner Fraktionen auf die Einsetzung eines U-Ausschusses, sondern es gibt das Quorum. Dies ist der Schutz vor dem Missbrauch, quasi der Schutz um das scharfe Schwert.“
Er schloss seine Rede mit den Worten: „Mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen im kommenden Landtag wollen wir die Verfassung analog zur Bundesebene anpassen, um das Instrument des Untersuchungsausschusses bestmöglich vor Missbrauch zu schützen. Ist das verfassungsrechtlich geboten und erlaubt? Ja. Ist der Zeitpunkt vor der ersten Sitzung des neuen Landtags angemessen und sinnvoll? Ja. Bleibt es dennoch in Rheinland-Pfalz weiter möglich U-Ausschüsse einzusetzen? Ja.“
