Der Landtag hat heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen "Kinderarmut bekämpfen – Chancen für jedes Kind durch Kindergrundsicherung sicherstellen" verabschiedet. Dazu erklärt die SPD-Abgeordnete und Mitglied im Sozialausschuss des Landtags, Tanja Machalet:
„Trotz sinkender Arbeitslosigkeit ist Armut in Deutschland bittere Realität. Es ist beschämend, dass in einem reichen Land wie Deutschland noch immer Kinder und Jugendliche in Armut aufwachsen. Laut einer Bertelsmann-Studie aus dem Jahr 2017 lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Rund jedes neunte Kind in Rheinland-Pfalz (11,5 Prozent) lebt in Familien mit SGB II-Bezug, bundesweit liegt diese Quote sogar bei 14,7 Prozent. Kinderarmut kann nur durch ein Maßnahmenbündel wirksam bekämpft werden. Zwar finden von Armut bedrohte Familien in Deutschland ein breites Spektrum an Leistungen und steuerlichen Förderungen vor, jedoch werden diese längst nicht von allen Leistungsberechtigten in Anspruch genommen. So sind viele Leistungen des Bundes für Familien entweder gar nicht bekannt oder zu unübersichtlich gestaltet. Damit sich Kinder und Jugendliche in Deutschland unbeschwert entwickeln können und gleiche Chancen auf ein gutes Leben haben, müssen bisherige Hürden für Familien abgebaut und Sozialleistungen zielgerichtet zu den Anspruchsberechtigten geleitet werden. Das Starke-Familien-Gesetz im Bund geht mit seinen deutlichen Erleichterungen und Vereinfachungen hier bereits in die richtige Richtung.“
Machalet weiter: „In ihrem Plenarantrag rücken die Ampelfraktionen das Kind mit seinem individuellen Leistungsanspruch in den Mittelpunkt. Jedem Kind soll – unabhängig vom Einkommen der Eltern – ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Eine Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Kinderarmut sehen die Koalitionsfraktionen in der Ermittlung des tatsächlichen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche. Ziel muss es sein, die bisherigen kindesbezogenen Sozialleistungen und steuerlichen Förderungen des Bundes zu bündeln und zu einer Kindergrundsicherung zusammenzuführen. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sollte auf Bundesebene ein System aus einkommensunabhängigen und einkommensabhängigen Kinderleistungen etabliert werden. Weiteren Regelungsbedarf sehen die Landtagsfraktionen zudem bei der Anrechnung des Kindergeldes auf die Höhe der Grundsicherung sowie des Kinderfreibetrags. Die bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen ausgeweitet und vereinfacht werden. Durch eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für kindesbezogene Leistungen und den Abbau von Bürokratie soll erreicht werden, dass mehr Kinder und Jugendliche von staatlicher Unterstützung profitieren können.“