Pressemitteilung.

CDU-Fraktion scheitert mit Klage gegen Ministerpräsidenten

Verfassungsgerichtshof: Neutralitätsgebot gewahrt

„Die CDU-Landtagsfraktion ist mit ihrer Klage gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei zur Nominierung von rheinland-pfälzischen Mitgliedern der Bundesregierung verfassungskonform war und die CDU-Fraktion nicht im Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde.“ 

Das hat Martin Haller, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, nach der heutigen Bekanntgabe des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs festgestellt. 

Haller führte weiter aus: "Ich bitte nun auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion, diese Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts zu akzeptieren. Die CDU-Landtagsfraktion wollte eine Entscheidung – und ist mit ihrer Auffassung gescheitert. Statt sich jetzt womöglich in Interpretationen und Auslegungen zu flüchten, sollte sich die CDU-Fraktion endlich mit konkreter Politik und konkreten Inhalten beschäftigen. Denn das Scheitern der CDU-Fraktion zeigt sehr deutlich: Fehlende inhaltliche Konzepte können nicht durch das Werfen von Nebelkerzen überdeckt werden. Wir als SPD-Fraktion konzentrieren uns jedenfalls weiterhin auf unsere parlamentarische Arbeit im Landtag, mit der wir das Leben der Menschen in Rheinland-Pfalz weiter spürbar verbessern.“


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