Pressemitteilung.

Brück: CDU-Landtagsfraktion ist in der Bildungspolitik in den 90er Jahren stehengeblieben

Landtag debattiert über Nachmittagsbetreuung an Schulen

Zur heutigen Plenardebatte über die Nachmittagsbetreuung an rheinland-pfälzischen Schulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück:

„Rheinland-Pfalz ist das Land der Ganztagsschule und diesen Weg werden wir auch weiter konsequent fortsetzen. Die heutige Plenardebatte hat erneut den großen Nachholbedarf der CDU-Landtagsfraktion aufgezeigt, wenn es um moderne Bildungskonzepte geht. Während die SPD-geführte Landesregierung seit vielen Jahren erfolgreich auf qualitativ hochwertige Bildung auch in den Nachmittagsstunden setzt, ist die CDU-Fraktion bei der Betreuungsdiskussion der 90er Jahre stehengeblieben. Die kostenlose Teilnahme an der Ganztagsschule ist in Rheinland-Pfalz schon längst Realität. Das Angebot an Ganztagsschulen wurden in den letzten Jahren flächendeckend ausgebaut. Allen Familien, die dies wünschen, kann ein kostenloses, wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot gemacht werden. Den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule können wir auch heute schon weitgehend erfüllen.“

Giorgina Kazungu-Haß, die als Mitglied des Bildungsausschusses in der heutigen Debatte sprach, ergänzt: „Ganztagsschulen sind ein wichtiger Baustein für echte Bildungsgerechtigkeit. Statt einem reinen Betreuungsangebot setzen wir auf ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle Kinder. Insbesondere sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler profitieren von den vielfältigen Möglichkeiten zur individuellen Förderung, die die Ganztagsschule bietet. Mit ihrem Fokus auf zeitliche Betreuungsbedarfe kann die betreuende Grundschule diesem Bildungs- und Qualitätsanspruch nicht im gleichen Umfang gerecht werden. Sie ergänzt aber das Angebot in der Fläche. Nicht zuletzt befindet sich die CDU-Fraktion mit ihrer Plenarinitiative in völliger Ignoranz der kommunalen Zuständigkeiten: Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in den Tageseinrichtungen ist und bleibt die Kinder- und Jugendhilfe.


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