Pressemitteilung.

Betriebliche Mitbestimmung in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung wichtiger denn je

Betriebsverfassungsgesetz seit 100 Jahren in Kraft

Zum heutigen Jubiläumstag des Betriebsverfassungsgesetzes, den Tag, an dem das Gesetz seit 100 Jahren in Kraft ist, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sven Teuber:

„Das Betriebsrätegesetz von 1920 und sein Nachfolger, das 1952 verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz, sind Grundsteine des deutschen Staates und Grundlage der andauernden Erfolgsgeschichte der sozialen Marktwirtschaft. Es hat Grundprinzipien festgesetzt wie die Mitbestimmung in Betrieben und führte zur Stärkung der Sozialstaatlichkeit. Das Gesetz hat sich im Laufe der 100 Jahre in guten wie in schwierigen Zeiten bewährt. In Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung schreitet die Transformation der Arbeitswelt jedoch rasch voran. Um den Wandel erfolgreich und sozial gestalten zu können, müssen die gesetzlichen Grundlagen der Mitbestimmung gemeinsam mit den Sozialpartnern fortwährend angepasst werden. Für uns als SPD-Fraktion ist daher der enge Austausch mit den Betriebsräten seit jeher von größter Bedeutung.“

Teuber betont: „Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vertrauensvoll und zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten. Diese klare Vorgabe ist für uns als SPD-Fraktion politische Richtschnur. Nur durch betriebliche Mitbestimmung können wir den digitalen und strukturellen Wandel erfolgreich und sozial gestalten. Mitbestimmte Unternehmen sind erfolgreicher, sichern Arbeitsplätze, zahlen höhere Entgelte und bieten nicht zuletzt bessere Arbeitsbedingungen.“


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