Pressemitteilung.

Bätzing-Lichtenthäler: „Der Landtag ist kein Ort für Extremisten“

Staatliche Zahlungen werden eingestellt

Kein Geld für Verfassungsfeinde: Bei der laufenden Überprüfung der Mitarbeitenden von Landtagsfraktionen und -abgeordneten ist in zwei Fällen vom Landtag eine sogenannte parlamentsspezifische Unzuverlässigkeit festgestellt worden. In der Folge werden staatliche Zahlungen eingestellt. Darüber berichten aktuell mehrere Medien. Laut den Berichten handelt es sich in beiden Fällen um Mitarbeitende der AfD-Fraktion beziehungsweise von AfD-Abgeordneten. Grundlage für das aktuelle Vorgehen ist das Fraktions- und Abgeordnetengesetz, das mit den Stimmen der SPD-Fraktion und aller anderen demokratischen Fraktionen angepasst worden war. Demnach können staatliche Zahlungen für Mitarbeitende von Fraktionen oder Abgeordneten eingestellt werden, wenn diese Mitarbeitenden als verfassungsfeindlich eingestuft werden. 

„Der Schutz des Parlaments als Herzkammer der Demokratie vor Verfassungsfeinden ist Kern der von uns vorangetriebenen Gesetzesänderung. Dass diese dazu führt, dass der Staat keine Zahlungen mehr für Menschen leistet, die ihn offenbar bekämpfen wollen, ist ein Erfolg für Parlament und Demokratie“, betont Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Auffällig sei dabei auch, dass laut Berichten Überprüfungen nicht hätten beendet werden können, da Arbeitsverhältnisse zuvor geendet hätten, so die SPD-Fraktionsvorsitzende. 

Unter Landtagspräsident Hendrik Hering hatte Rheinland-Pfalz als erstes Parlament diese verfassungsrechtliche Möglichkeit geschaffen. Zuletzt hatte die AfD-Fraktion versucht, mit einem Eilantrag dagegen vorzugehen, war aber gescheitert. „Der Landtag ist kein Ort für Extremisten“, stellt Bätzing-Lichtenthäler unmissverständlich klar. „Wir setzen uns als SPD-Landtagsfraktion weiter entschlossen dafür ein, Parlament und Demokratie vor denen zu schützen, die sie attackieren wollen.“


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