Kita-Zukunftsgesetz für Rheinland-Pfalz
Mehr Zeit. Mehr Qualität. Mehr Gebührenfreiheit.

Gebührenfreie Qualität: Das gibt es nur in Rheinland-Pfalz. Das neue Kita-Zukunftsgesetz ist ein weiterer bildungspolitischer Meilenstein. Es ist das modernste Kita-Gesetz Deutschlands. Die hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung wird damit weiter verbessert. Gleichzeitig tragen wir den veränderten Lebenswelten junger Familien Rechnung, denen einen gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist. Das Kita-Zukunftsgesetz ist eine echte Investitionsoffensive für unsere Kitas: Wir investieren rund 80 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich in die Kindertagesstätten, das ist ein Plus von mehr als zehn Prozent. Davon profitieren Fachkräfte, Eltern, Träger und vor allem die Kinder. 

Das steckt drin im neuen Kita-Zukunftsgesetz:

Gebührenfreie Qualität – das gibt es nur in Rheinland-Pfalz. Wir weiten die Gebührenfreiheit aus, sie gilt künftig für alle Kita- und Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr. Damit sichern wir gerechte Bildungschancen für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern. 

Mit dem neuen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück – inklusive Mittagessen – erhalten Eltern mehr Planungssicherheit. Damit werden wir den neuen Lebenswelten moderner Familien gerecht und unterstützen Eltern dabei, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen. 

Jedes Kind soll in der Kita ein Mittagessen erhalten. Damit jede Kita ein Mittagessen anbieten kann, stellen wir für die Ausstattung der Kita-Küchen insgesamt 13,5 Millionen Euro bereit. Für jede Kita gibt es pauschal 5.000 Euro für die Ausstattung der Küchen. Kitas, die noch nicht über eine eigene Küche erfügen, werden mit 10.000 Euro unterstützt.

Eltern wollen ihre Kinder gut aufgehoben wissen, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern wollen sie das Beste für unsere Kleinsten. Für Eltern wird es daher künftig mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten geben. Der Elternausschuss wird auf allen Ebenen gesetzlich festgeschrieben und im neuen Kita-Beirat können Eltern bei der Entwicklung ihrer Kita mitwirken.

Gute Betreuung braucht Zeit, deshalb nimmt das Land für zusätzliches Kita-Personal rund 80 Millionen Euro mehr in die Hand. Das entspricht rund 3.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern. Bereits jetzt investiert das Land rund 700 Millionen Euro in das Kita-Personal, mit dem Kita-Zukunftsgesetz steigen diese Investitionen um 10 Prozent. Durch einen neuen, transparenten Personalschlüssel stellen wir eine flächendeckend hohe Betreuungsqualität sicher. 

Jede Kita ist anders, das gilt auch für jedes Kita-Kind. Weil wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben, erhalten Jugendämter mit dem neuen Sozialraumbudget die Möglichkeit, Kitas mit besonderen Herausforderungen und Betreuungsbedarfen mit zusätzlichen Fachkräften zu unterstützen, etwa für Kita-Sozialarbeit. Dafür stellt das Land den Kommunen 50 Millionen Euro zur Verfügung. 

Erzieherinnen und Erzieher sind das Herzstück der Kindertagesstätten – ohne sie geht nichts. Um die Leiterinnen und Leiter von Kitas zu entlasten, gibt es erstmals ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Leitungszeit und Praxisanleitung. So bleibt in jeder Kita mehr Zeit für Organisation und das Anlernen der Auszubildenden.  

Die Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher werden ausgebaut und innovative Ausbildungsmodelle gefördert. Für Kitas, die ausbilden, gibt es erstmals Zeit für die Praxisanleitung der angehenden Erzieherinnen und Erzieher. Azubis werden zudem nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet.

Mit einer verbindlichen Rahmenvereinbarung auf Landesebene schaffen wir mehr Verbindlichkeit zwischen Trägern und Kommunen. Dadurch stellen wir weiterhin eine breite Trägervielfalt sicher. Bei der Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung mit den Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt das Land.

   

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