Pressemitteilung.

Mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung: Land setzt Bundesteilhabegesetz in Landesrecht um

„Budget für Arbeit“ soll auf bestehendem Niveau erhalten bleiben

Der Landtag hat heute in erster Lesung das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz beraten. Dazu erklärt der inklusionspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Lothar Rommelfanger:

„Das Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung in Landesrecht läuten in Deutschland und Rheinland-Pfalz einen sozialpolitischen Systemwechsel ein, durch den die gesellschaftliche Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessert werden. Ein wesentlicher Paradigmenwechsel in dem Ende 2016 schrittweise in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz ist, dass die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und in das Neunte Sozialgesetzbuch integriert wird. Für die Menschen mit Behinderung, die heute Leistungen aus der Eingliederungshilfe beziehen, bringt dies entscheidende Verbesserungen. So können Betroffene künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Zudem werden Ehepartner von Menschen mit Beeinträchtigung nicht mehr herangezogen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen“, unterstreicht Rommelfanger.

„Der Entwurf des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes sieht auch in Zukunft eine geteilte Trägerschaft von Land und Landkreisen sowie kreisfreien Städten vor: Träger der Eingliederungshilfe für die erwachsenen Menschen mit Behinderungen ab 18 Jahren soll das Land sein; für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis 18 Jahren, beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches, sollen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft übernehmen“, so Rommelfanger. 

Rommelfanger weiter: „Bereits seit langem ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik des Landes Rheinland-Pfalz und dieser Ampel-Koalition. Wesentliches Instrument dieser Politik ist das im Jahr 2006 durch die damalige Sozialministerin und heutige Ministerpräsidentin Malu Dreyer erstmalig eingeführte „Budget für Arbeit“. Das „Budget für Arbeit“ hilft Menschen mit Behinderungen dabei, eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erhalten und ermöglicht den Betroffenen auf diesem Weg mehr gesellschaftliche Teilhabe. Mit 400 bewilligten „Budgets für Arbeit“ nimmt Rheinland-Pfalz eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Erfunden in Rheinland-Pfalz, hat das rheinland-pfälzische Erfolgsmodell nun Eingang in die Bundesgesetzgebung gefunden. Mit dem Landesgesetz werden die Zuschüsse auch künftig auf dem bestehenden Niveau gehalten.“

„Die Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes wurde ebenso wie die Erarbeitung Bundesteilhabegesetzes von einem umfangreichen Meinungsbildungs- und Diskussionsprozess begleitet, bei dem auch diejenigen Menschen zu Wort kamen, die im Zentrum der Gesetzesreform stehen. Zukunftsweisend ist, dass der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf – getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ – die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung nun nachhaltig stärkt. Bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für die individuelle Bedarfsermittlung und bei der Rahmenvereinbarung werden Betroffene künftig eng eingebunden. Zudem werden alle im Bereich der Teilhabe und Inklusion maßgeblichen Akteure in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft vertreten sein, die die Versorgungslage vor Ort analysieren und die Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen der Eingliederungshilfe sowie des Versorgungsystems im Land im Blick behalten wird“, so Rommelfanger abschließend.


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