Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute in erster Lesung über das neue Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) beraten. Dazu erklärt der SPD-Abgeordnete Lothar Rommelfanger, der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss ist:
„25 Jahre nach der Einführung des ersten Landesgesetzes ist das neue Gesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen ein weiterer Meilenstein bei der Behandlung und der Unterbringung von Menschen mit psychischen oder seelischen Leiden. Es stellt die Bedürfnisse der erkrankten Menschen in den Mittelpunkt, stärkt ihre Selbstbestimmungsrechte und wirkt gesellschaftlicher Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegen. Die Gesetzesnovelle sieht umfassende Hilfen, Schutzmaßnahmen und Verbesserungen bei der Unterbringung für psychisch erkrankte Personen vor. Insbesondere sollen die Selbstbestimmung und die Teilhabe psychisch kranker Menschen gestärkt werden. Ebenso werden die Qualität der gemeindepsychiatrischen Hilfen vor Ort sowie die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund weiter verbessert. Ziel aller Maßnahmen ist es, die stationäre Unterbringung psychisch Erkrankter so weit wie möglich zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht überdies vor, dass das Land den Landkreisen und Kreisfreien Städten für ihre Aufgaben künftig mehr Mittel zur Verfügung stellt.“
„Mit der Neufassung des Landesgesetzes reagiert die Landesregierung auf die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen bei der Versorgung psychisch kranker Menschen sowie veränderte rechtliche Grundlagen. Insbesondere wird mit der Gesetzesnovelle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zur Zulässigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen in Landesrecht umgesetzt“, so Rommelfanger.
Rommelfanger abschließend: „Psychische Erkrankungen können jeden treffen. Jeder dritte Rheinland-Pfälzer oder jede dritte Rheinland-Pfälzerin leidet an einer psychischen Erkrankung oder einem seelischen Leiden. Psychische Erkrankungen und deren Stigmatisierung führen häufig zu Rückzug, Einsamkeit und Ausgrenzung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Das neue Gesetz stärkt die Hilfe zur Selbsthilfe von psychisch erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen. Wegweisend ist überdies, dass erstmals auch die Belange von Kindern besondere Berücksichtigung finden. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit psychisch kranken Eltern brauchen passgenaue Unterstützungsangebote.“