Pressemitteilung.

Enquetekommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ wertet Expertenanhörungen aus

Spies: „Planungsrahmen teils anpassen“

„Die Aussagen der Expertinnen und Experten in den jüngsten Sitzungen der Enquete-Kommission haben drei Dinge unterstrichen. Erstens: Der gelungene Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe stellt nicht den Status quo wieder her, sondern orientiert sich – wie im Ahrtal - an zukunftsfesten Strukturen und kommenden Herausforderungen. Zweitens: Wir haben eine passende Basis für Prävention und Bewältigung von beispielsweise extremen Wetterereignissen, müssen aber teils Daten und Planungsrahmen anpassen. Drittens: Prävention muss mit dem Detailwissen vor Ort gemanagt werden, dabei aber auch kommunale Grenzen überschreiten.“

Dieses Fazit zur Sitzung der Enquetekommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ des Landtags zieht Christoph Spies, stellvertretender Vorsitzender und Obmann der SPD-Landtagsfraktion. Das Gremium wertete zwei vergangene Anhörverfahren zu den Themen kritische Infrastruktur und Wiederaufbau sowie klimawandelangepasste Flächen- und Raumplanung aus.

Mit Bezug auf Vor-Ort-Termine und Anhörungen zu kritischer Infrastruktur und Wiederaufbau Ende Januar sagte Spies nun in der Enquete, dass der Wiederaufbau auch als Chance verstanden werden kann, wenn er „zukunftsträchtig“ ist. Die Politik müsse dafür Rahmenbedingungen schaffen – so wie in Rheinland-Pfalz unter anderem durch Ausschreibungs-Erleichterungen. Spies ergänzte: „Von den Experten hieß es auch: Je höher man Schutzziele setzt, desto geringer ist das Restrisiko. Man wird aber nie das Restrisiko auf null zu bringen.“ Dennoch: Mit unter anderem neuen Hochwassergefahrenkarten sei das Land laut Experten auf einem guten Weg, so Spies.

Zur Anhörung im Februar zum Thema klimawandelangepasste Flächen- und Raumplanung sagte Spies unter anderem: „Die Experten verneinten neuen gesetzlichen Regelungsbedarf, sondern empfahlen eine zielgerichtete Nutzung der bestehenden Regelungen im Baugesetzbuch. Diese berücksichtigen beispielsweise bereits die Gefährdungsintensität, unter anderem über die Definition von Mindesthöhen des Erdgeschossniveaus über Gelände oder den Ausschluss von Kellergeschossen.“ Diesen Ansatz gelte es weiter zu vertiefen und zu nutzen, so Spies.


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