Das Petitionsrecht in Rheinland-Pfalz hat auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion mit der Einführung der öffentlichen Petition im März 2011 eine aktuellen Ansprüchen gerecht werdende Modernisierung erfahren. Das in der Landesverfassung verankerte Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden, ist durch die Reform noch bürgerfreundlicher und beteiligungsoffener gestaltet worden. Ferner wurden Massen- und Sammelpetitionen ermöglicht. Das in Rheinland-Pfalz durch die unabhängige Stellung des Bürgerbeauftragten starke Petitionsrecht ist mit der öffentlichen Petition noch einmal gestärkt worden.
Referentin für
Telefon: 06131/ 208- 3211
Telefax: 06131/ 208- 4208