Betreuung ohne Bevormundung, Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Pflegeangebot: Wir haben die Rechte Pflegebedürftiger in bundesweit vorbildlicher Weise gestärkt.
Das neue Wohnformen- und Teilhabegesetz fördert die Selbstbestimmung und Teilhabe von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen und unterstützt gleichzeitig gemeinschaftliche und selbst organisierte Wohnformen. Dabei werden Pflegebedürftige konsequent als mündige Verbraucher betrachtet, die einen Anspruch auf guten Service haben und frei wählen können, welche Leistungen sie brauchen. Ihre Würde und ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt der Reform. Der harte Bruch zwischen unabhängigem Wohnen zu Hause und abhängigem Leben in einem Heim wird damit überwunden.
Staatliche Aufsicht nach Grad der Abhängigkeit
Wer stark abhängig von seinen Betreuern ist, dessen Einrichtung wird jetzt effektiver überprüft, bei Problemen kann schneller eingegriffen werden. Wo weniger Abhängigkeit besteht, wo Pflege- und Unterstützungsleistungen individuell gewählt werden können, da gibt es weniger Vorschriften und mehr Gestaltungsspielräume.