Rheinland-Pfalz hat eine starke SPD-Fraktion

Bei den letzten Landtagswahlen am 26. März 2006 erhielt die sozialdemokratische Partei ein sehr gutes Wahlergebnis: Mit 45,6 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen konnten 53 sozialdemokratische Abgeordnete in das Parlament einziehen. Von den 101 Abgeordneten im Parlament stellt die SPD damit die absolute Mehrheit.

Die SPD-Fraktion stellt sich den Herausforderungen einer neuen und auch schwierigen Zeit:

Die Fraktionen und ihre Funktion

Die Fraktionen bilden das politische „Rückgrat“ des Parlaments und machen eine effiziente parlamentarische Arbeit erst möglich.

"Abgeordnete können sich zu Fraktionen zusammenschließen. (…) Die Fraktionen wirken insbesondere durch die Koordination der parlamentarischen Tätigkeit an der Erfüllung der Aufgaben des Landtags mit. Ihre innere Organisation und ihre Arbeitsweise müssen den Grundsätzen der Parlamentarischen Demokratie entsprechen. (…)" 
(Artikel 85 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz)

Zur besseren Bearbeitung der vielfältigen anstehenden politischen Aufgaben im Parlament schließen sich Abgeordnete, die der gleichen Partei angehören, zu einer Fraktion zusammen. In der Fraktion wird die Grundrichtung der parlamentarischen Arbeit festgelegt, werden politische Initiativen gestartet und Anträge sowie Gesetzentwürfe erarbeitet bzw. beraten, die ins Parlament eingebracht werden sollen. In den Fraktionssitzungen werden die verschiedenen Standpunkte zu den anstehenden Problemen diskutiert, bevor durch Fraktionsbeschluss eine gemeinsame Haltung festgelegt wird.

Die Rolle der Abgeordneten

„Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten in europapolitischen Fragen (…). Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“
(Artikel 79 der Verfassung für Rheinland-Pfalz)

Für ihre Arbeit im Parlament stehen den 101 Abgeordneten des Landtages Rheinland-Pfalz verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Kleine Anfragen (können von jeder/jedem Angeordneten schriftlich an die Landesregierung gestellt werden).
  • Große Anfragen (können von der Fraktion oder mindestens acht
    Abgeordneten gestellt werden).
  • Mündliche Anfragen im Plenum.
  • Parlamentarische Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen.
  • Daneben steht die vielfältige Arbeit in den Wahlkreisen, nah bei den Menschen.
 
SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz 2010 Impressum Kontakt