Planungssicherheit für Hochschulen
Mit der Verlängerung des Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft“ wollen die Koalitionsfraktionen den Hochschulen mehr Spielraum und vor allem Planungssicherheit geben.
Mit der Verlängerung des Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft“ wollen die Koalitionsfraktionen den Hochschulen mehr Spielraum und vor allem Planungssicherheit geben.
Allgemeine Studiengebühren wird es in Rheinland-Pfalz mit uns nicht geben, das Erststudium muss gebührenfrei bleiben. Mit dem neuen Hochschulgesetz schaffen wir mehr Spielräume und erleichtern den Zugang für beruflich Qualifizierte.
Ein entscheidender Eckpfeiler unserer Bildungspolitik gilt auch für den Hochschulbereich: Der Zugang zu Bildung darf auch hier nicht durch finanzielle Barrieren erschwert werden. Darum halten wir nach wie vor daran fest: Allgemeine Studiengebühren wird es in Rheinland-Pfalz mit uns nicht geben, das Erststudium muss gebührenfrei bleiben. Eine solide finanzierte Hochschulpolitik – das haben wir in Rheinland-Pfalz bewiesen - ist auch ohne die Erhebung von Studiengebühren möglich.
Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der Hochschul- und Forschungslandschaft von Rheinland-Pfalz eine zentrale Zielsetzung der SPD-Landtagsfraktion. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen dabei:
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, den Studienverlauf flexibler zu gestalten und die Prüfungsdichte zu reduzieren. Auch die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge sollen deutlich erleichtert werden. Damit wurden auch Kritikpunkte aufgegriffen, die seitens der Studierenden wie auch seitens der Lehrenden an den Hochschulen gegenüber dem so genannten „Bologna-Prozess“ geäußert wurden.
Außerdem kann die Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen künftig weitaus großzügiger gehandhabt werden und die Prüfungsordnungen sollen in verbesserter Form Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen eröffnen. Stärker berücksichtigen sollen die Hochschulen künftig auch die Bedürfnisse ehrenamtlich engagierter Studierender.
Aufgenommen wird außerdem die Forderung der Studierendenvertretung, künftig ein studentisches Mitglied im Hochschulrat verbindlich vorzusehen.
Eine besondere Betonung liegt auf der vereinfachten Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, indem der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erheblich erleichtert wird. Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte sollen künftig einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen erhalten. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, können nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten steht der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind.
Mit dem Gesetz werden insbesondere die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Hochschulen angepasst und es stärkt auch die Autonomie der Hochschulen.
Wir haben das Hochschulprogramm „Wissen schafft Zukunft“ aufgestockt und damit die herausragende Bedeutung der Hochschul- und Wissenschaftspolitik für unser Land gestärkt. Mit der im Jahr 2008 erfolgten Einrichtung des Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft II“ stehen den Hochschulen bis zum Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz über die im Haushalt veranschlagten Mittel hinaus 400 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für Forschungsinitiativen und -projekte, für die Nachwuchsförderung, zur Unterstützung der Spitzenforschung und für die vor allem wichtige Grundausstattung werden damit weiterhin gezielt verbessert. Mit diesen zusätzlichen Mitteln erhalten die Hochschulen gute Voraussetzungen, um sich in der Wettbewerbsposition, in der sich auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen heute befinden, auch in der Zukunft weiter bestens behaupten zu können.
Als eines der wenigen westdeutschen Flächenländer hat Rheinland-Pfalz seine Ziele im Hochschulpakt bereits jetzt mehr als erfüllt und von 2007 bis 2009 ca. 7.400 Studienanfängerinnen und Studienanfänger zusätzlich aufgenommen (die Verpflichtung betrug 5.800). In der zweiten Programmphase des Hochschulpakts (2011 bis 2015) sollen bundesweit 275.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufgenommen werden, in Rheinland-Pfalz werden es den Vereinbarungen nach in diesem Zeitraum 20.000 zusätzliche Studierende sein. Mit Blick auf die steigenden Studierendenzahlen haben sich Bund und Länder im Juni 2009 darauf verständigt, die Hochschulen darin zu unterstützen, diesen zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen.
Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz stehen angesichts steigender Studierendenzahlen in den kommenden Jahren vor gewaltigen Herausforderungen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen – wie im Koalitionsvertrag bereits fixiert – gemeinsam dafür sorgen, dass der Ausbau des Studienplatzangebots und die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Hochschulen auch weiterhin finanziell abgesichert werden. Rot-Grün in Rheinland-Pfalz hat sich unter anderem den Schwerpunkt gesetzt, den Bereich Bildung auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung weiter zu stärken. Mit der Verlängerung des Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft“ wollen die Koalitionsfraktionen den Hochschulen angesichts großer Herausforderungen mehr Spielraum und vor allem Planungssicherheit geben. Pressemeldung Hering/Köbler: Planungssicherheit für Hochschulen
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