Sozialpolitik steht immer im Blickfeld der politischen Debatte, weil fast alle Menschen von ihr betroffen sind. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber und Selbstständige setzen sich mit sozialen Fragestellungen auseinander. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich der Arbeitskreis „Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit“ mit der Arbeitsmarktpolitik, der Gesundheitspolitik, der Familienpolitik, der Seniorenpolitik und der Behindertenpolitik sowie mit Fragen der Integration und Migration.
Die Sozialpolitik muss den Wandel in der Arbeitswelt mit dem Trend zu flexibleren Arbeitseinheiten und höheren Qualifikationsanforderungen sozial gestalten. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den gesellschaftlichen Wandel mit dem geänderten Altersaufbau der Bevölkerung, steigender Frauenerwerbstätigkeit, neuen Familienformen und generell mehr individuellen Lebensstilen politisch zu begleiten.
Priorität haben für die SPD-Landtagsfraktion die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz. Statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, legen wir Programme zur Arbeitsmarktpolitik auf. Denn Erwerbstätigkeit ist für die Menschen eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unsere Anstrengungen betreffen deshalb vor allem zwei Komplexe: Arbeit für gering qualifizierte Menschen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Schwerpunkt ist für uns daher die verbesserte Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen und von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. älteren Arbeitslosen.
Der Arbeitskreis setzt sich zudem dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und Teilhabe in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erhalten. Ziel dieser Politik ist es, bestehende Einschränkungen zu beseitigen und Menschen mit Behinderungen in das gesellschaftliche Leben und in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
Das deutsche Gesundheitssystem steht zweifellos vor großen Herausforderungen. Daher sehen wir unsere Aufgabe darin, das Gesundheitswesen zukunftsfest weiter zu entwickeln. Wichtig ist uns, eine leistungsfähige und finanzierbare Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Einen großen Schritt für einen verbesserten Gesundheitsschutz in Rheinland-Pfalz haben wir mit dem Nichtraucherschutzgesetz gemacht. Seit dem 15. Februar 2008 ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Gaststätten, Universitäten und Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theatern, Kinos, Museen und Sportstätten nicht mehr erlaubt. Dies gilt für alle Personen, die sich dort aufhalten; für Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe gilt es auch für die das dazugehörende Freigelände. Nur dann, wenn es entweder aus besonderen Gründen erforderlich oder vertretbar ist, können besondere Raucherräume oder eine Raucherlaubnis für einzelne Personen zugelassen werden. Damit haben wir dem gewandelten Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung Rechnung getragen.
Einen wichtigen familienpolitischen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet das neue rheinland-pfälzische Kinderschutzgesetz, dass im Landtag einstimmig verabschiedet wurde. Mit dem Gesetz setzt Rheinland-Pfalz bundesweit Maßstäbe. Denn es ist das bundesweit einzige Gesetz, dass nicht nur die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen verbindlich regelt, sondern zudem auch vernetzte Strukturen vor Ort schafft, um Kindern einen guten Start ins Leben und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und Familien zu unterstützen.
Zuständig für diesen Geschäftsbereich der SPD-Landtagsfraktion ist der Arbeitskreis Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit.