"Saugrüssel-Verordnung" - Norbert Stretz: Ökologischer Nutzen durch verbesserte Gasrückführung an Tankstellen

07.07.2002

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Stretz, begrüßt, dass der Bundesrat nun den Weg zur Novellierung der 21. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, der so genannten "Saugrüssel-Verordnung", frei gemacht hat. Damit können die bereits seit 1992 vorgeschriebenen Saugrüsselsysteme an Tankstellen deutlich verbessert werden.

Als Saugrüssel werden die in den 90er Jahren eingeführten Zapfpistolen mit Gasrückführung bezeichnet, die beim Betanken entweichende Kraftstoffdämpfe absaugen und in den Lagertank der Tankstelle zurückführen. Die Verordnung sieht u.a. vor, dass Saugrüsselsysteme mit einer automatischen, selbstregulierenden Überwachungsvorrichtung ausgerüstet werden, die dafür sorgt, dass die Kraftstoffabgabe bei Störungen automatisch unterbrochen wird. Weiter werden die Überwachungsintervalle durch Sachverständige verkürzt und die Eigenkontrolle durch die Betreiber verstärkt.

Stretz: "Nun ist Schluss mit der Verpestung der Luft und der Gefährdung von Umwelt und Gesundheit durch tausende Tonnen giftiger Kraftstoffdämpfe."

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