Das Petitionsrecht in Rheinland-Pfalz hat auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion mit der Einführung der öffentlichen Petition im März 2011 eine aktuellen Ansprüchen gerecht werdende Modernisierung erfahren. Das in der Landesverfassung verankerte Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden, ist durch die Reform noch bürgerfreundlicher und beteiligungsoffener gestaltet worden. Ferner wurden Massen- und Sammelpetitionen ermöglicht. Das in Rheinland-Pfalz durch die unabhängige Stellung des Bürgerbeauftragten starke Petitionsrecht ist mit der öffentlichen Petition noch einmal gestärkt worden.
Erste Erfahrungen bestätigen den Erfolg der öffentlichen Petition als neues Instrument des Petitionsrechts. Dem Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für 2011 lässt sich entnehmen, dass in 2011 12 Petitionen veröffentlicht wurden, die insgesamt 5.577 Mitzeichnerinnen bzw. Mitzeichner hatten. Die Themen sind breit gestreut und reichen von verkehrspolitischen Fragen bis zu Fragen wie Nichtraucherschutz, Kinderrechte oder Landeswahlgesetz.
Öffentliche Petitionen werden allerdings, was ihre Bearbeitung durch den Bürgerbeauftragten wie ihre abschließende Behandlung im Petitionsausschuss betrifft, nicht anders behandelt wie nicht veröffentlichte Petitionen auch. In enger Abstimmung mit dem Bürgerbeauftragten wird jede einzelne Petition – ihre Gesamtzahl betrug in 2011 2.721 – durch die im Petitionsausschuss des Landtags vertretenen Abgeordneten im Einzelnen geprüft, bevor der Ausschuss über sie beschließt. Als Schwerpunkte haben sich auch seit dem letzten Landesparteitag der SPD-Rheinland-Pfalz vor allem die Bereiche Strafvollzug, soziale Sicherheit und Gesundheit, kommunale Abgaben, Bauen und Wohnen sowie Verkehr erwiesen.
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