Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes haben wir die Rechte der Personalvertretungen, insbesondere durch Ausweitung der Beteiligungsrechte gestärkt, ohne die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu beeinträchtigen. So wurden neue Mitbestimmungstatbestände in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten geschaffen. Das Initiativrecht der Personalräte wurde um Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs erweitert.
Die Personalräte der Sparkassen können in Zukunft wie die Personalvertretungen der übrigen Dienststellen des Landes nach den Regeln der Rechtsprechung einer beabsichtigten Maßnahme der Dienststellenleitung die Zustimmung verweigern. Außerdem gibt es Erleichterungen bei der Einlegung von Rechtsmitteln und somit des Rechtsschutzes. Zentraler Grundsatz in der Personalvertretung bleibt aber weiterhin die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle.
Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften (Entwurf der Landesregierung) Drucksache 15/4961
Unser Änderungsantrag Vorlage 15/5372
Dieser Flyer gibt Ihnen einen kurzen Überblick über unsere innenpolitische Arbeit.
Flyer "Mit Sicherheit:Rheinland-Pfalz" (PDF-Datei)
Referent für
Telefon: 06131/ 208- 3210
Telefax: 06131/ 208- 4208
E-Mail schreiben