Symbolfoto Opferschutz.

Opferschutz: Hilfe für Geschädigte verbessert

Opfer von Straftaten bedürfen der Unterstützung der Gesellschaft, wenn sie Nachteile als Geschädigte einer Tat erleiden. Über Jahrhunderte hinweg wurde der Opferschutz jedoch vernachlässigt. Erst im 20. Jahrhundert begann der Staat, sich um die Opferinteressen zu bemühen. In Deutschland wurde 1986 das erste Opferschutzgesetz verabschiedet. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber viel unternommen, um die Rechtsstellung der betroffenen Menschen zu verbessern.

Stiftung "Rheinland-Pfalz für Opferschutz"

Opferschutz wird in unserem Land vornehmlich durch das Opferentschädigungsgesetz und die Strafprozessordnung rechtlich geregelt. Aber das System hat Lücken: Das Opferentschädigungsgesetz sieht etwa keine staatlichen Leistungen vor, wenn Delikte fahrlässig begangen oder Straftaten im Ausland verübt worden sind. Um hier Abhilfe zu leisten, hat Rheinland-Pfalz mit seiner Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz ein weiteres wesentliches Element geschaffen, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. In Fällen, in denen Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not geraten, kann die Landesstiftung für ergänzende finanzielle Hilfe sorgen.

Gemeinnützige Organisationen

Zu den Aufgaben der Stiftung gehört darüber hinaus, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen. Der konkrete Einsatz von Opferschutzorganisationen für Opfer von Straftaten ergänzt auch in Rheinland-Pfalz die Anstrengungen der Justiz um den Opferschutz. Neben der rechtspolitischen Arbeit der Organisationen ist vor allem das konkrete Eintreten für die Belange von Straftatopfern vor Ort und im einzelnen Fall hervorzuheben.

Opferschutzbericht

Auf Antrag unserer Fraktion verfasst die Landesregierung in regelmäßigen Abständen einen Opferschutzbericht. Dieser gibt eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung der Opferzahlen, dokumentiert welche Maßnahmen die Landesregierung zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigt, und gibt Auskunft, ob Änderungen der geltenden Rechtslage für erforderlich gehalten werden und Bundesratsinitiativen vorgesehen sind.

 

Ansprechpartner

Clemens Hoch.

Clemens Hoch

  • Wahlkreis 11, Andernach
  • Justitiar der Fraktion
  • Rechtspolitischer Sprecher

E-Mail schreiben

Details anzeigen

Rebekka Dukat

  • Persönliche Referentin des Fraktionsvorsitzenden
  • Stellv. Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion
  • Referentin für Justiz und Verbraucherschutz

Telefon: 06131/ 208- 3215
Telefax: 06131/ 208- 4208

E-Mail schreiben

Seite weiterempfehlen:

twitter.comfacebook.comstudiVZ meinVZ schülerVZmyspace.comdigg.comdel.icio.usMister Wonggoogle.comask.comYahooMyWeb
 
SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Impressum Kontakt