Symbolfoto Rauchen.

Nichtraucherschutzgesetz verbessert Gesundheitsschutz in Rheinland-Pfalz

Einen großen Schritt für einen verbesserten Gesundheitsschutz in Rheinland-Pfalz haben wir in dieser Wahlperiode mit dem Nichtraucherschutzgesetz gemacht. Seit Februar 2008 ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen nach dem SGB XII, Gaststätten, Universitäten und Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theatern, Kinos, Museen und Sportstätten nicht mehr erlaubt. Damit haben wir dem gewandelten Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung Rechnung getragen.

Über den Bereich der Gastronomie wurde viel und intensiv diskutiert. Mit dem Nichtraucherschutzgesetz sind Gaststätten grundsätzlich rauchfrei geworden. In Gaststätten mit mehreren Räumen kann das Rauchen in einzelnen abgetrennten Nebenräumen erlaubt werden. Daneben musste das Gesetz im vergangenen Jahr aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in einem Punkt im Bereich der Gastronomie überarbeitet werden. Demnach können Betreiberinnen oder Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 m² das Rauchen erlauben, wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung angeboten werden.

Wir sind zufrieden, dass sich letztlich alle im Landtag vertretenen Fraktionen auf einen gemeinsamen Kompromiss zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz geeinigt haben. Sicherlich stellen die gefundenen Regelungen einen Kompromiss der verschiedensten Positionen dar. Die nun gefundene Lösung wird aus unserer Sicht aber sowohl den Interessen des Nichtraucherschutzes als auch den Interessen der Gastronomie angemessen gerecht.

Uns ist es besonders wichtig, dass der Nichtraucherschutz dort, wo er reibungslos funktioniert, nicht unnötig ausgehöhlt wird. Es ist heute selbstverständlich, dass in Speiserestaurants nicht mehr geraucht wird und das soll auch so bleiben. Insgesamt genießt der Nichtraucherschutz eine sehr hohe Akzeptanz in der Gesellschaft und das Nichtraucherschutzgesetz hat diesen Bewusstseinswandel entscheidend unterstützt.  Deshalb sind wir nach wie vor überzeugt, den richtigen Weg gegangen zu sein, Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchs zu schützen.

 

Ansprechpartner

Kathrin Anklam-Trapp

    • Wahlkreis 31, Nierstein / Oppenheim
    • Sozialpolitische Sprecherin
    • Gesundheitspolitische Sprecherin
    • Stellv. Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses

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    Andrea Stalter

    Referentin für

    • Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    • Integration, Familie, Kinder und Jugend

    Telefon: 06131/ 208- 3500
    Telefax: 06131/ 208- 4208
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