Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag sich im Septemberplenum für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen. Leider hat die CDU die Chance vertan, ein Zeichen gegen systematische Ausbeutung zu setzen - obwohl wir ihr mehrmals entgegengekommen sind, um einen gemeinsamen Beschluss zu erreichen.
Wir stehen für sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze und nach Tarifvertrag bezahlte Arbeitsverhältnisse. Wir wollen die Eindämmung prekärer Beschäftigung. Wir setzen uns ein für flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne und dafür, dass Beschäftigte in Leiharbeit so bezahlt und so behandelt werden (Equal Pay und Equal Treatment), wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens, in dem sie beschäftigt werden.
Das haben wir in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung festgeschrieben und wir werden diese Ziele mit allem Nachdruck verfolgen. Wir führen die politische Auseinandersetzung mit der CDU, die beim Thema Mindestlohn nach wie vor uneinig ist und deren Führung sich immer noch nicht klar positioniert. Wir haben am 9.9.2011 einen Antrag "Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns" in den Landtag eingebracht (siehe unten).
Zeitgleich setzen wir auch außerhalb des Parlaments Zeichen: Die SPD-Fraktion wird durch „Praktikumstage“ in den entsprechenden Branchen im ganzen Land in der Zeit bis Ende September auf das Fehlen eines Mindestlohnes aufmerksam machen. Dabei besuchen wir Vorzeige-Unternehmen, die für gute Arbeit auch guten Lohn bezahlen. Damit machen wir auf die gesellschaftliche Realität aufmerksam und setzen unseren Einsatz für den allgemeinen, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn fort.
Wir freuen uns, dass der DGB unsere Initiative unterstützt. Dietmar Muscheid (DGB-Landesbezirksvorsitzender): „Würden endlich flächendeckend 8,50 Euro gezahlt, könnten deutschlandweit fünf Millionen abhängig Beschäftigten profitieren, die derzeit mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde von der Hand in den Mund leben. Das von der SPD-geführten Landesregierung eingeführte Landestariftreuegesetz setzt die entsprechende Untergrenze für Vergaben der öffentlichen Hand schon um. Darauf muss aufgebaut werden.“
A N T R A G
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Der Landtag möge beschließen:
I. Der Landtag stellt fest:
- Ein existenzsicherndes Arbeitseinkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können in Deutschland zunehmend nicht mehr über eine Vollzeitbeschäftigung erreicht werden. Die Zahl der Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockend Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im April 2011 rund 1,37 Millionen erwerbstätige Menschen Arbeitslosengeld II bezogen. Im Jahresdurchschnitt 2010 waren es sogar noch etwas mehr mit rund 1,38 Millionen.
- Die Zahl der Menschen, die im Niedriglohnbereich tätig sind, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wird der zunehmenden Prekarisierung, dem Lohndumping und der Ausweitung des Niedriglohnsektors entgegengetreten. Nicht zuletzt wäre er ein wichtiger Beitrag, um der Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Achtung zu verleihen und Armut zu bekämpfen.
- Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit menschenwürdig leben können. Um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert werden können, brauchen wir den Rechtsanspruch auf eine Mindestvergütung.
- Niedriglöhne schwächen aufgrund der Ausgestaltung unseres Sozialversicherungssystems die soziale Absicherung der Beschäftigten im Alter. Ein ausreichender Mindestlohn trägt dazu bei, dass vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Alterssicherung erreichen können, die oberhalb der bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung im Alter liegt.
- Ein gesetzlicher Mindestlohn darf aufgrund seiner gesamtwirtschaftlichen Bedeutung und der guten Erfahrungen in anderen europäischen Ländern nicht weiter blockiert werden.
II. Der Landtag begrüßt:
- das kontinuierliche Engagement der Landesregierung für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns;
- das von der Landesregierung verabschiedete Landestariftreuegesetz, durch welches in Rheinland-Pfalz für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe ein Mindestentgelt eingeführt wurde;
- die deutlichen Rufe aller im Landtag vertretenen Parteien nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes einzusetzen und damit dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen.