Am 1. Januar 2009 trat das Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration in Kraft, das auf einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zurückgeht. Das Gesetz hat die kommunalen Ausländerbeiräte zu Beiräten für Migration und Integration weiterentwickelt und sie in ihrer Funktion als Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in der Kommunalpolitik deutlich gestärkt.
Das aktive Wahlrecht haben nun nicht mehr nur Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Eingebürgerte und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune. Integration geht nämlich alle an, nicht nur Migrantinnen und Migranten, und deshalb können alle Einwohner im Beirat daran mitwirken. Besonders können sich auch solche Migrantinnen und Migranten beteiligen, die nicht aktiv wahlberechtigt sind.
Die Mindestwahlbeteiligung von 10 Prozent ist weggefallen. Stattdessen wird nur dann gewählt, wenn mehr Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. Wird nicht gewählt, soll ein Beirat berufen werden. Zusätzlich zu den direkt gewählten Beiratsmitgliedern können die Kommunen weitere Beiratsmitglieder (vor allem Ratsmitglieder) berufen.
Auf diese Weise kann die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Beirat und damit der Einfluss des Beirats deutlich verbessert werden. Die entsandten Ratsmitglieder bringen ihre politische Erfahrung in den Beirat ein. Dieser kann dadurch seine Durchsetzungschancen besser abschätzen. Gleichzeitig haben seine Beschlüsse und Anregungen eine deutlich höhere Chance, im Gemeinderat und in der Verwaltung Gehör zu finden.
Die Beiräte für Migration und Integration können über alle Angelegenheiten von Migration und Integration beraten. Bislang konnten sie sich nur mit Angelegenheiten befassen, die die Belange ausländischer Einwohner berühren. Insgesamt haben die neuen Beiräte die Chance, sich als Fachgremien für Integration in ihren Kommunen zu profilieren.