Europakarte.

Vertrag von Lissabon - neue Mitspracherechte nutzen!

Am 18. und 19. Oktober 2007 hatten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verständigt. Der Vertrag von Lissabon trat an die Stelle des "Vertrages über eine Verfassung für Europa“ und ist nach mehrjährigen Verhandlungen am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Mit dem Reformvertrag von Lissabon wurde das Ziel festgeschrieben, dass Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union offen und bürgernah getroffen werden sollen. Zudem wurde mit dem Vertrag auch die Möglichkeit einer "Europäischen Bürgerinitiative" eingeführt. Damit sollen unter Einhaltung bestimmter Bedingungen Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern verpflichtend geprüft werden und die Europäische Kommission aufgefordert werden können, im Rahmen ihrer Befugnisse Vorschläge zu Themen zu unterbreiten.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde ebenso festgelegt, dass der europäische Binnenmarkt Wettbewerb und soziale Marktwirtschaft verbindet soll. Außerdem soll die Beseitigung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Solidarität zwischen den Generationen gefördert werden.

Der Landtag hatte auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion bereits im Dezember 2007 zum Vertrag von Lissabon einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einstimmig angenommen (Antrag "Europa für die Bürgerinnen und Bürger - Der Vertrag von Lissabon aus rheinland-pfälzischer Sicht -", Drucksache 15/1725).

Lissabon stärkt die Parlamente - auch die der Bundesländer

Das Europäische Parlament wird durch den Vertrag von Lissabon über die Festlegung der Mitentscheidung als Regelfall, die Ausweitung seiner Haushaltsbefugnisse und die Wahl des Präsidenten der Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates institutionell gestärkt werden. Auch der Ausschuss der Regionen (AdR) erhält ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip und eine institutionelle Aufwertung. Die nationalen Parlamente erhalten durch das neuartige Subsidiaritäts-Frühwarnsystem bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip verbesserte Kontroll- und Mitspracherechte bei der EU-Gesetzgebung.

Aus unserer Sicht ist hierbei besonders zu begrüßen, dass dabei auch die Möglichkeit der Einbeziehung regionaler Parlamente, in Deutschland der Landtage, vorgesehen ist.

Landtag eingebunden in Subsidiaritätskontrolle

Vor dem Hintergrund der geplanten Neuerungen des Vertrages von Lissabon hinsichtlich einer Verstärkung der Subsidiaritätskontrolle hatte sich der Landtag mit Beschluss zum Antrag "Europa für die Bürgerinnen und Bürger - Der Vertrag von Lissabon aus rheinland-pfälzischer Sicht“ auch dafür ausgesprochen, die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union fortzuschreiben. Der Ausschuss für Europafragen wurde anschließend beauftragt, entsprechende Vorschläge in Zusammenarbeit mit der Landesregierung zu erarbeiten. Die Vereinbarung wurde fortgeschrieben und vom Landtag in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 einstimmig verabschiedet.

Auf diese Weise wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Landtag in das neue Subsidiaritätskontrollverfahren, das auf nationaler Ebene für die Länder vom Bundesrat durchgeführt wird, einzubinden.

 

Politikfeld:

Europa

Ansprechpartner

Dieter Klöckner

  • Wahlkreis 10, Bendorf/Weißenthurm
  • Vorsitzender des AK Europa
  • Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Europafragen und eine Welt
  • Europapolitischer Sprecher
  • Entwicklungspolitischer Sprecher

E-Mail schreiben

Details anzeigen

Rainer Ullrich

Referent für

  • Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau
  • Umwelt und Forsten
  • Europa

Telefon: 06131/ 208- 3209
Telefax: 06131/ 208- 4208
E-Mail schreiben

Seite weiterempfehlen:

twitter.comfacebook.comstudiVZ meinVZ schülerVZmyspace.comdigg.comdel.icio.usMister Wonggoogle.comask.comYahooMyWeb
 
SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Impressum Kontakt