Symbolbild gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Kultur der Anerkennung und Toleranz fördern

Der Abbau der Diskriminierung von Schwulen und Lesben in allen Lebensbereichen war und ist die Forderung der SPD-Landtagsfraktion. So wurde in den letzten Jahren die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und traditioneller Ehen weitgehend gleichgestellt.

Dennoch ist es für große Teile der Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit, dass das homosexuelle Zusammenleben auch Familie bedeutet, dass diese Paare Verantwortung füreinander und für Kinder übernehmen. Die Akzeptanz homosexueller Menschen ist nicht nur eine Frage der Gesetzgebung. Vielmehr muss darauf hingewirkt werden, dass diese Lebensweisen durch die Gesellschaft anerkannt und akzeptiert werden.

Mit unserem Antrag „Steuerliche Gleichbehandlung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ (Drucksache 16/1526) fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene weiter dafür einzusetzen, dass Ehen und Eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich gleich behandelt werden.

Bessere Bedingungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften

In der Lebenspartnerschaft übernehmen zwei Menschen besondere Verantwortung für den anderen. Mit dem Landesgesetz zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes haben wir die umfassende Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in das Landesrecht vollzogen, insbesondere in das finanzielle öffentliche Dienstrecht und die Hinterbliebenenversorgung sowie das Beihilferecht, die Beamtenbesoldung und -versorgung sowie Reise- und Umzugskostenregelungen. Die gesetzliche Anerkennung der Lebenspartnerschaft als Form der Gemeinschaft zweier Menschen ist Ausdruck der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Schon in den letzten Jahren haben wir begonnen, mögliche Diskriminierungen von Schwulen und Lesben in Rheinland-Pfalz durch gesetzliche Rahmenbedingungen abzubauen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglichte schon 2001 Personen gleichen Geschlechts eine Partnerschaft fürs Leben offiziell einzugehen. 2008 folgte die Möglichkeit, diese Partnerschaft auch auf dem Standesamt zu besiegeln.

Auch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft möchte man seinen Partner gerne versorgt wissen - bei Krankheit oder im Sterbefall. Wie in jedem gesetzlich geregelten Zusammenleben, möchten die Partner füreinander sorgen können. Wir freuen uns, dies möglich gemacht zu haben.

 

 
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