Rathaus-Schild.

Zukunftsgerechte Kommunal- und Verwaltungsreform

Die Aufgabenteilung zwischen Land und den kommunalen Ebenen muss immer wieder überprüft werden. Wir wollen einfachere Verwaltungsabläufe und mehr Effizienz. Deshalb haben wir  mit allen Beteiligten Gespräche geführt und unsere Vorschläge mit ins Parlament eingebracht, die im September 2010 vom Landtag beschlossen wurden.

Klar war für uns, dass die Aufgabenteilung zwischen Land und den verschiedenen kommunalen Ebenen der laufenden Überprüfung und Anpassung bedurfte. Die Ziele einer Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, einer größeren Leistungsfähigkeit der Verwaltung und eines sparsameren Umgangs mit öffentlichen Geldern sowie der Grundsatz der Bürgernähe standen dabei im Fokus all unserer Überlegungen.

Gemeinsam mit allen Beteiligten und im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern haben wir viele Gespräche geführt und dabei gemeinsam erörtert, welche Aufgaben sich auf welcher Ebene besser erfüllen lassen. Es ist besser, wenn man mit den Menschen redet, um dann eine gemeinsam definierte Kommunal- und Verwaltungsreform zu machen, die sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch von den Kommunen mitgetragen wird.

Bürgerbeteiligung stärken

Zur Stärkung der Demokratie und für ein Mehr an Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen in Rheinland-Pfalz werden das Mindestunterschriftenquorum für Bürgerbegehren von 15 v.H. auf 10 v.H. sowie das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide von 30 v.H. auf 20 v.H. abgesenkt. Ziel dieser Änderung ist die Verbesserung der unmittelbaren Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an gemeindlichen Selbstverwaltungsangelegenheiten.

Mit dem Wegfall des so genannten Positivkatalogs für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden die Möglichkeiten für diese Beteiligungsformen zudem erheblich erweitert. Daneben kann künftig der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.

Ziel: Effektive Aufgabenverteilung nah am Bürger

Was die so genannte 64er-Liste (der Kompetenzverlagerungen) angeht, hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, einige Änderungen vorzunehmen. So fallen die im bisherigen Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen über Änderungen wasserrechtlicher Zuständigkeiten, zur Übertragung der allgemeinen sachlichen Zuständigkeit für waffenrechtliche Angelegenheiten, zur Verlagerung güterkraftverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten und zur Änderung des Landesjagdgesetzes weg.

Daneben gibt es Änderungen von Zuständigkeiten für die Durchführung versammlungsrechtlicher Aufgaben, für die Übertragung von Ermächtigungen nach der Gewerbeordnung, für die Regelung von Prostitutionsverboten, im Bereich des Immissionsschutzes sowie im Bereich Flurbereinigung. Insgesamt gilt es eine vernünftige und effektive Aufgabenwahrnehmung zu erreichen, die sowohl Kostenaspekte wie auch die notwendige Bürgernähe berücksichtigt.

Sicher sind die Entscheidungen vom September 2010 ein notwendiger Schritt, um unsere kommunale Ordnung den heutigen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Hier werden weitere Schritte in der nächsten Legislaturperiode folgen müssen.

 

Dokumente

Ansprechpartner

Hans Jürgen Noss

  • Wahlkreis 19, Birkenfeld
  • Vorsitzender des AK Innen, Sport und Infrastruktur
  • Innenpolitischer Sprecher
  • SPD-Obmann in der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“
  • Bundeswehrpolitischer Sprecher

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Details anzeigen

Marc-Antonin Bleicher

Referent für

  • Innen, Sport und Infrastruktur
  • Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung

Telefon: 06131/ 208- 3210
Telefax: 06131/ 208- 4208
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