Mit dem Kinderschutzgesetz haben wir einen großen Schritt für das Kindeswohl und die Kindergesundheit getan und setzen damit auch bundesweit Maßstäbe. Denn es ist das bundesweit bislang einzige Gesetz, dass nicht nur die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen verbindlich regelt, sondern zudem auch vernetzte Strukturen vor Ort schafft, um Kindern einen guten Start ins Leben und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und Familien zu unterstützen.
Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion wird es zukünftig einmal in der Wahlperiode einen umfassenden Kinderschutzbericht für Rheinland-Pfalz geben, in dem die Landesregierung auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluation über Umsetzung und Wirkungsweise des Kinderschutzgesetzes berichten wird. „Jedes Kind hat ein Recht auf einen guten Start ins Leben und die bestmöglichen Entwicklungschancen für seine Zukunft. Unser rheinland-pfälzisches Kinderschutzgesetz leistet dazu einen entscheidenden Beitrag“, so Friederike Ebli, Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des Landtags.
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