Wir haben die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung gestärkt: Sie haben jetzt einen Anspruch auf behördliche Informationen, die sie persönlich betreffen.
Die SPD-Landtagfraktion hat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz) erarbeitet und verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir den Bürgerinnen und Bürgern einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu Verwaltungsinformationen ermöglicht. Damit haben wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer offenen und modernen Verwaltung gemacht und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.
Die Transparenz von politischen und behördlichen Entscheidungen erhöht darüber hinaus deren Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz. Regelungen zum Informationszugang sind deshalb in der heutigen Informationsgesellschaft unverzichtbar. Unser Landesinformationsfreiheitsgesetzes ist deshalb ein konsequenter Schritt hin zu einer größeren Bürgerorientierung und Transparenz der öffentlichen Verwaltung.
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