Pflegebedürftige Menschen sind souveräne Verbraucher

Welche Einrichtung kommt als neuer Lebensmittelpunkt in Frage? Pflegebedürftige können sich künftig im Direktvergleich über die Qualität der Anbieter informieren.

Stärker als im bisherigen Bundes-Heimgesetz hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nun den Auftrag, rund um das Thema Pflege zu beraten. Das gilt in erster Line für Menschen, die nach dem passenden Pflegeangebot suchen – aber auch für bürgerschaftlich Engagierte sowie für Beteiligte von selbst organisierten Wohngemeinschaften. Für Krisensituationen wird zudem eine landesweite Informations- und Beschwerde-Hotline eingerichtet. Sie soll es den Betroffenen erleichtern, ihre Anliegen geltend zu machen.

Qualitätsberichte im Direktvergleich: Welche Einrichtung passt zu mir?

Als zentrales Instrument zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schafft das Land ein Einrichtungen- und Diensteportal im Internet, heißt es in der Gesetzesbegründung ( Drucksache 15/3481). Dieses Portal dient einer verbesserten Marktübersicht für die Bürgerinnen und Bürger. Dort werden zum Beispiel die Qualitätsberichte veröffentlicht, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf der Grundlage seiner Prüfungen erstellt.

Diese Qualitätsberichte enthalten einrichtungsbezogen, vergleichbar und verständlich die wesentlichen Prüfungsergebnisse sowie weitere wichtige Informationen zum Leistungsangebot und zur Lebensqualität in den geprüften Einrichtungen. Dazu zählt auch das Teilhabe-Konzepts der Einrichtung, welches die Bewohnerinnen und Bewohner bei einem normalen Leben in ihrer Gemeinde unterstützen soll. Am Bericht beteiligt sind auch die Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Beirat der Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer oder die Bewohnerfürsprecherin oder der Bewohnerfürsprecher der Einrichtung.

Diese Berichte werden nicht nur im zentralen Internet-Portal veröffentlicht, sondern müssen auch durch die Träger einer Pflegeeinrichtung an einem gut sichtbaren und öffentlich zugänglichen Ort ausgehängt werden. Künftige Bewohnerinnen und Bewohner müssen vor Abschluss eines Vertrags auf den Aushang hingewiesen werden.

Alles auf einen Blick

Das Einrichtungen- und Diensteportal enthält neben den Qualitätsberichten auch andere vergleichbare Informationen, zum Beispiel die Qualitätsberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Darüber hinaus kann sich eine Vielzahl von Beratungsangeboten, Einrichtungen und Personen freiwillig dort registrieren zu lassen. Damit soll landesweit die Vielfalt der ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und deren Anbieterinnen und Anbieter sichtbar werden, die für das Leben und die Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung von Bedeutung sind.

 

Ansprechpartner

Peter Wilhelm Dröscher

  • Wahlkreis 18, Kirn / Bad Sobernheim
  • Vorsitzender des Petitionsausschusses
  • Vorsitzender der Strafvollzugskommission
  • Demografiepolitischer Sprecher
  • Sprecher für Belange von Menschen mit Behinderung

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Andrea Stalter

Referentin für

  • Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
  • Integration, Familie, Kinder und Jugend

Telefon: 06131/ 208- 3500
Telefax: 06131/ 208- 4208
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