Symbolfoto Fluglärm.

Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet: Anhörung mit Betroffenen und Experten

Am Frankfurter Flughafen muss ein konsequentes Nachtflugverbot eingehalten werden. Wir haben Experten sowie Vertreter der betroffenen Kommunen eingeladen, um neue Erkenntnisse zu bekommen.

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Passagierflugzeug.

Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet: Bürgerinnen und Bürger schützen

Das Rhein-Main-Gebiet mit der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz und die Region Rheinhessen sind von Fluglärm betroffen - insbesondere von den Flugbewegungen des Frankfurter Flughafens. Die Menschen in der Region hatten sich insbesondere nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 erhofft, dass die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen deutlich zugunsten der betroffenen Anlieger verändert wird.

Ende letzten Jahres war dem Land Hessen die schriftliche Begründung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zugegangen. In der schriftlichen Begründung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs heißt es, dass Hessen die Nachtflugregelung neu regeln müsse. Die Zulassung der nach dem hessischen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen 17 Nachtflüge von 23.00 bis 5.00 Uhr sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, so der Verwaltungsgerichtshof. Auf die Nachtruhe sei in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.

Die hessische Landesregierung hatte anschließend angekündigt, Revision gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Nachtflügen am Frankfurter Flughafen einzulegen. Kritiker befürchten, dass die Revision gegen das Urteil ermöglichen soll, dauerhafte Ausnahmegenehmigungen zu schaffen und das vorherige Mediationsverfahren in Frage stellt.

 

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