Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm schützen

Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm schützen – Alternativen gegen eine weitere Steigerung des Flugverkehrs in der Region Rhein-Main stärken

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Passagierflugzeug.

Fluglärm in der Region Rhein-Main – Urteil gegen Nachtflüge ist Erfolg für die Menschen

Fluglärm macht krank- besonders nächtlicher Fluglärm. Die Menschen im Rhein-Main-Gebiet sind vom Fluglärm durch den Frankfurter Flughafen länderübergreifend und in besonderer Weise betroffen. Wir setzen uns für einen besseren Schutz vor diesen Belastungen ein. Ein wichtiges Etappenziel ist das jüngste Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, das bis auf Weiteres Nachtflüge am Frankfurter Flughafen verbietet. Wir kämpfen gemeinsam mit den Bürgerinitiativen und Kommunen weiterhin für ein dauerhaftes Nachtflugverbot, für besseren Lärmschutz, für eine Vernetzung der Flughafenstandorte Frankfurt/Main und Frankfurt/Hahn und gegen eine einseitige Verlagerung der Flugrouten zu Lasten der Menschen in Rheinland-Pfalz.

Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 haben sich viele Menschen erhofft, dass die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen deutlich zugunsten der betroffenen Anlieger verändert wird. In der Begründung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs heißt es, dass Hessen die Nachtflugregelung neu regeln müsse. Die Zulassung der nach dem hessischen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen 17 Nachtflüge von 23.00 bis 5.00 Uhr sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, so der Verwaltungsgerichtshof. Auf die Nachtruhe sei in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Die hessische Landesregierung hat beim Bundesverwaltungsgericht Revision gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Nachtflügen am Frankfurter Flughafen eingelegt.

Oktober 2011: Gericht verbietet Nachtflüge bis auf Weiteres

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sein Urteil von 2009 nun erneuert. Kurz vor der Eröffnung der neuen Landebahn am 21. Oktober 2011 hat er bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Anfang 2012 ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verhängt. Die jetzige Entscheidung zeigt, dass es ein großer Fehler der hessischen Landesregierung war, Wortbruch zu begehen und Nachtflüge am Flughafen Frankfurt entgegen der Vereinbarung des Mediationsverfahrens zu erlauben. Die Entscheidung ist aber auch ein Erfolg für die Menschen, die massiv unter den durch die Nachtflüge verursachten Belastungen gelitten und dagegen gekämpft haben.

Keine Flugrouten-Änderung zu Lasten der Menschen in Rheinland-Pfalz

Mit der Genehmigung der Südumfliegung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mussten die Menschen in Mainz und Rheinhessen erleben, dass ihr Recht auf Gesundheitsschutz und Lebensqualität schlicht ignoriert wurde. Die Lärmbelastung in der Region wird mit dieser Entscheidung enorm zunehmen. Die Ergebnisse der Fluglärmmessungen sind schon jetzt erschreckend und werden sich vermutlich nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn weiter verschlechtern. Das ist für uns nach wie vor nicht hinnehmbar, weil die Grenzen der Belastbarkeit im Rhein-Main-Gebiet bereits überschritten sind.

Bisher gab und gibt es keinen fairen Umgang mit den rheinland-pfälzischen Interessen und Vorschlägen. Das gilt für die Durchsetzung des Nachtflugverbots ebenso wie für die Festlegung der Flugrouten.

Fakt ist leider, dass wir in Rheinland-Pfalz keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Deutsche Flugsicherung noch auf die Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung haben. Auch in der Fluglärmkommission sind wir nur mit Gaststatus vertreten.

Deswegen ist es umso dreister, wenn die CDU behauptet, bisher wäre gar nicht, zu wenig oder zu spät gehandelt worden. Das Land hat sich frühzeitig gegenüber dem Bundesaufsichtsamt positioniert und mit einem Gutachten eigene Vorschläge auf den Tisch gelegt, die die Menschen weit weniger belasten würden. All das, was Rheinland-Pfalz an Alternativen vorgelegt hat, wurde schlicht nicht geprüft und in die Planungen einbezogen.

Deswegen unterstützt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich die angekündigte Klage der Landesregierung, egal in welcher Form sie dann eingebracht wird.

Unsere Forderungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm

Unser Ziel ist es, eine Minimierung der Auswirkungen des Flugverkehrs zu erreichen. Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung verfolgen im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Strategie, die Fluglärmbelastungen in der Region Rhein-Main so gering wie möglich zu halten. Wir fordern:

  • keine Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, wie dies von der schwarz-gelben Bundesregierung geplant ist. Die bisherige Rechtsprechung zur Begrenzung von Nachtflügen darf nicht durch eine Gesetzesänderung zugunsten wirtschaftlicher Interessen aufgegeben werden;
  • den Schutz der Nachtruhe und die Einhaltung des Nachtflugverbotes in der Region Rhein-Main. Hier ist insbesondere die hessische CDU-Landesregierung gefordert, die sich über ihre gemachten Zusagen hinweggesetzt und damit die Basis für die nun steigenden Belastungen über Rheinhessen und Mainz gelegt hat;
  • keine einseitige Verlagerung von Flugrouten des Flughafens Frankfurt/Main nach Mainz und Rheinhessen;
  • die tatsächliche Umsetzung aller technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm am Flughafen Frankfurt;
  • die ernsthafte Prüfung der vorgeschlagenen Alternativrouten des rheinland-pfälzischen Gutachtens durch die Deutsche Flugsicherung und das Bundesamt für Flugsicherung.

Die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz hat sich frühzeitig und kontinuierlich mit den Themen Flugrouten und Fluglärm am Flughafen Frankfurt beschäftigt. Von der rheinland-pfälzischen CDU erwarten wir, dass sie endlich auf ihre hessischen CDU-Kollegen und die dortige Landesregierung einwirkt.

 

Ansprechpartner

Astrid Schmitt

    • Wahlkreis 20, Vulkaneifel
    • Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
    • Verkehrspolitische Sprecherin

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    Marc-Antonin Bleicher

    Referent für

    • Innen, Sport und Infrastruktur
    • Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung

    Telefon: 06131/ 208- 3210
    Telefax: 06131/ 208- 4208
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