Ohne das großartige Engagement in der Feuerwehr könnte eine flächendeckende Sicherheit nicht gewährleistet werden. Wir gewährleisten gute Rahmenbedingungen – auch für den Nachwuchs und die Älteren in den Teams.
’Feuerwehren in Rheinland-Pfalz weiter unterstützen - Herausforderungen gemeinsam angehen’, so der Titel eines Antrags der SPD-Landtagsfraktion zur Zukunft der Feuerwehr. Ohne das großartige Engagement der Frauen und Männer in der Feuerwehr könnte eine flächendeckende Sicherheit nicht gewährleistet werden. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der rheinland-pfälzischen Feuerwehren gewährleistet ist.
„Bambini-Feuerwehren“ eingeführt
Das Thema Nachwuchsförderung wird für die Feuerwehr nicht nur vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer wichtiger. Daher hat die SPD-Landtagsfraktion ein Gesetz erarbeitet, das in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Gründung von Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren vorsieht. In diesen so genannten ‚Bambini-Feuerwehren’ können Kinder spielerisch an Feuerwehrthemen und an ein späteres Engagement in der Jugendfeuerwehr herangeführt werden. Unser Gesetzentwurf wurde einstimmig vom Landtag verabschiedet.
Anhebung der Altersgrenze für den freiwilligen Feuerwehrdienst
Eine weitere Verbesserung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren haben wir durch unser Gesetz zur Anhebung der Altersgrenze für den freiwilligen Feuerwehrdienst auf das vollendete 63. Lebensjahr erreichen können. Die Schaffung einer solchen Möglichkeit entspricht dem Wunsch und dem Willen vieler älterer Feuerwehrleute in Rheinland-Pfalz. Ältere Feuerwehrleute sind eine wichtige Stütze, wenn es um die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft gerade tagsüber und besonders im ländlichen Raum geht. Wer dennoch, wie früher, mit dem 60. Lebensjahr ausscheiden will, kann dies nach wie vor ohne Einschränkungen tun.
Mehr Sicherheit: Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich verankert
Es war ein Erfolg für die SPD-Landtagsfraktion und für die Mitglieder des AK Innen, dass der rheinland-pfälzische Landtag in seiner Sitzung vom 4./5. Juni 2007 unserem Gesetz zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen zugestimmt hat. Mit dem verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern leisten wir in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag, um Leben zu retten.
Das neue Landesgesetz sieht den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern auch in Bestandswohnungen bzw. Altbauwohnungen vor. Innerhalb der vorgesehenen Frist von fünf Jahren, die das Gesetz für den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern vorsieht, kann jetzt für die Umsetzung geworben werden.