Die von der Europäischen Kommission ursprünglich vorgelegten Vorschläge zur EU-Weinmarktreform hätten dem deutschen Weinbau sehr geschadet. Insbesondere war ein Verbot von traditionellen Anreicherungsverfahren wie der Saccharoseanreicherung von Most und eine starke Begrenzung der Anreicherungsspanne geplant gewesen. Außerdem war die ausschließliche Verwendung von RTK (Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat) vorgesehen.
Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion, durch frühzeitige und kontinuierliche parlamentarische Thematisierung, in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Weinbaus und der Weinbauverbände als auch durch mehrere parlamentarische Initiativen zur Reform der EU-Weinmarktorganisation wurde eine öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema auf den Weg gebracht.
Im Dezember 2007 einigten sich schließlich die europäischen Landwirtschaftsminister bei der EU-Weinmarktreform auf einen Kompromiss. Die Forderungen aus Rheinland-Pfalz und anderer Weinbauregionen nach einem nationalen Finanzrahmen, die Ablehnung von Zwangsrodungen, die Frage der Anreicherungsspanne und die Beibehaltung traditioneller Verfahren konnten so am Ende zu einem prinzipiell positiven Abschluss gebracht werden.
Die SPD-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu ihren Beitrag geleistet. Nun steht die Umsetzung der Reform der EU-Weinmarktorganisation an, bei der Bund und Länder gefordert sind, die Interessen des Weinbaus optimal umzusetzen. Aktuell sind hierbei neben der künftigen Entwicklung bei den Pflanzrechten Fragen des Bezeichnungsrechts in der Diskussion.
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