Der Landtag hat auf unseren Antrag hin in der 15.Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss (UA) zu den CDU-Fraktionsfinanzen der Jahre 2003 bis 2006 eingesetzt. In insgesamt neun Untersuchungsausschusssitzungen kam es zu zahlreichen Beweisaufnahmen, die von dem Willen geprägt waren, die rechtswidrige Verwendung von Fraktionsgeldern aufzuklären.
Nachdem der Rechnungshof Rheinland-Pfalz in seinem Bericht über die Fraktionsprüfungen der Jahre 2003-2006 die nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Geldern in einer Größenordnung von einer halben Million Euro durch die CDU-Fraktion festgestellt hat und eine Klärung der Vorkommnisse im Ältestenrat durch eine Blockadehaltung der CDU-Fraktion nicht möglich war, hat –auch um das Ansehen des Parlamentes selbst zu schützen- die SPD-Fraktion die Einsetzung eines UA beantragt. Nachdem der Landtag im Juni 2010 den Beschluss zur Einsetzung eines UA -unter Verweigerung der beiden Oppositionsparteien- gefasst hatte, wurde die Aufnahme der Ausschussarbeit durch ein von der CDU-Fraktion initiiertes Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verzögert. Erst Ende Oktober 2010 konnte der UA mit der Aufklärung der CDU-Finanzaffäre beginnen, nachdem die Einsetzung für rechtmäßig erklärt wurde.
Der UA konnte das mit krimineller Energie gestrickte Netz aus Scheinrechnungen und Umwegfinanzierung aufdecken: So hatte Markus Hebgen nach seinem Wechsel als Geschäftsführer zur Stiftung Kloster Eberbach zwei ausstehende Rechnungen über 46.000 € von C4 zu Lasten der CDU-Fraktion mit Scheinrechnungen von Allendorf Media beglichen. Allendorf Media leitete einen Teil des Geldes an C4 weiter. Der Wechsel Hebgens von der von Zahlungsschwierigkeiten gebeutelten CDU-Fraktion zu einer solventen Stiftung erschien so in neuem Licht.
Carsten Frigge, Ex- Geschäftsführer der Beratungsagentur C4 Consulting GmbH, ist kurz vor seiner Vernehmung durch den UA im Dezember 2010 unter dem Druck der Aufklärungsarbeit des UA von seinem Amt als Hamburger Finanzsenator zurückgetreten.
Unmittelbar vor Weihnachten überraschte die CDU RLP mit dem Eingeständnis der illegalen Parteienfinanzierung durch die CDU-Fraktion und der Arbeit von C4 Consulting und Allendorf Media. Bundestagspräsident Lammert verhängte gegen seine Parteifreunde aus Rheinland-Pfalz unmittelbar die zwingend im Parteiengesetz vorgesehene Strafzahlung in Höhe des Dreifachen der illegalen Parteienfinanzierung (insgesamt ca. 1,2 Mio. €). Das Parteiengesetz räumt dem Bundestagspräsidenten hinsichtlich der Strafzahlung kein Ermessen ein, so dass das beharrliche Vorbringen von Julia Klöckner, die CDU habe die höchstmögliche Strafe beantragt, völlig absurd und irrelevant ist.
Aufgrund Vorgaben aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Zulässigkeit dieses UA konnte die Kasse der Fraktionsvorsitzendenkonferenz (FVK) nur eingeschränkt untersucht werden. Doch ergab sich bereits durch ein Kratzen an der Oberfläche dieser sagenumwobenen Kasse, dass die CDU-Fraktion ein Vielfaches der angeblichen Jahresbeiträge aus der FVK in die eigene Kasse überführt hat. Diese Kasse sprudelt auch heute noch für die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz: Die beiden von der CDU-Fraktion im Organstreitverfahren vorgelegten Gutachten von Verfassungsrechtlern, die zu einer angeblichen Unzulässigkeit des UA kamen, wurden auch von der FVK zumindest mitfinanziert. Da passt es ins Bild, dass seitens der CDU eine Prüfung der Kasse der FVK – wie auch vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz gefordert- weiterhin verweigert wird.
Die Arbeit des UA wurde durch das Verhalten vieler Zeugen wesentlich erschwert. Die der CDU zuzurechnenden Zeugen glänzten durch ausgeprägtes Nichtwissen oder Wegschauen oder hatten keine „belastbare Erinnerung“ an Vorgänge. Besonders prägnant und in den Medien einschlägig kommentiert gestaltete sich die Vernehmung der Staatsministerin im Bundeskanzleramt Frau Prof. Dr. Böhmer. Aber auch die CDU-Fraktion versuchte -neben der gänzlichen Verhinderung des UA durch das Organstreitverfahren- durch Verzögerungen die zielgerichtete Arbeit des UA zu verhindern. So wurden Akten erst nach dem Hinweis auf eine auch mögliche Beschlagnahme vorgelegt.
Auch wenn die Arbeit des UA formal mit der Beendigung der 15. Legislaturperiode ihren Abschluss fand, sind die Aufklärung des Sachverhalts und dessen rechtliche Beurteilung bei Weitem nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter mit Hochdruck und hat im Laufe der Arbeit des Untersuchungsausschusses ihre Ermittlungen hinsichtlich der Sachverhalte und der Anzahl der Beschuldigten ausgedehnt. Wir sind gespannt, was durch die Staatsanwaltschaft noch alles zu Tage gefördert wird. Es gleicht jedenfalls dem berühmten Stich ins Wespennest.
Interessant bleibt zu beobachten, wie sich die CDU-Fraktion in Fragen des Schadensersatzes verhalten wird. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil unmissverständlich klargestellt, dass durch den Verzicht auf Schadensersatzforderungen erneut der Straftatbestand der Untreue verwirklicht werden kann.