Die Novellierung des Landesbeamtengesetzes ist eines der zentralen politischen Vorhaben dieses Jahres. Zur Diskussion über den dazu von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf traf sich der Arbeitskreis „Haushalt und Finanzen“ der SPD-Landtagsfraktion mit Vertretern des Landesverbandes der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG).
Erörtert wurden insbesondere Fragen des neuen Laufbahnrechts und des Qualifikationsaufstiegs und seines Verhältnis zum bisherigen Verwendungsaufstieg. Darüber hinaus waren u.a. die Personalsituation der Finanzämter und Rekrutierungsfragen bezüglich der verschiedenen Laufbahnen Thema des in angenehmer Atmosphäre verlaufenden Gesprächs.
Zu einem konstruktiven Gespräch in einer freundlichen Arbeitsatmosphäre traf sich der Arbeitskreis Haushalt und Finanzen der SPD-Landtagsfraktion mit dem Vorstand des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD). Gegenstand des Gesprächs war vor allem die in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung auf den Weg gebrachte Reform des Dienstrechts bzw. Reform des Landesbeamtengesetzes.
Dabei machten die BSBD-Vertreter ihre grundsätzliche Unterstützung der Kernpunkte des Gesetzentwurfs deutlich. Konkret verdeutlichten sie ihre Haltung zu spezifischen den Strafvollzugsdienst betreffenden Gesichtspunkten, insbesondere beim Laufbahnrecht, bei der Altersgrenze im Vollzugsdienst, bei der Erschwerniszulage und der aktuellen Beförderungssituation.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die auch nach Einschätzung des beteiligten SPD-Abgeordneten in ihrer allgemeinen Bedeutung für den öffentlichen Dienst Beachtung finden sollten.
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