Symbolbild Finanzen.

Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“

Die finanzielle Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise im Land muss verbessert werden. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben eine Enquete-Kommission eingesetzt, um eine Bestandsaufnahme und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. Im Unterschied zu den sonstigen Fachausschüssen des Landtags geht es in einer Enquete-Kommission nicht darum, Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen oder Anträgen für das Landtagsplenum zu erarbeiten oder (z.B. durch Berichtsanträge) die Regierung parlamentarisch zu kontrollieren, sondern sich der vertiefenden Analyse eines politischen Problemkreises zu widmen und Vorschläge für die politische Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu entwickeln. An Enquete-Kommissionen arbeiten externe Expertinnen und Experten mit.

Wir erwarten uns von dieser Enquete-Kommission wichtige neue Erkenntnisse und eine möglichst parteiübergreifende Meinungsbildung zu dieser wichtigen Zukunftsaufgabe. Der Abschlussbericht der Kommission kann eine wichtige Grundlage für künftiges politisches Handeln sein.

Finanzausgleich fortentwickeln, finanzielle Eigenverantwortung stärken

Unsere wichtigsten Ziele und Ansätze zur finanziellen Stärkung der Kommunen haben wir im rot-grünen Koalitionsvertrag formuliert. Auszüge:

Eine gerechte Ausgestaltung der Kommunalfinanzen ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben zugunsten der Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich wahrnehmen können. Mit seinen Finanzzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich leistet das Land seinen Beitrag für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das Finanzausgleichssystem soll durch eine Fortentwicklung des Landesfinanzausgleichsgesetzes modernisiert und zukunftssicher ausgestaltet werden.
(...)
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz werden eine kommunalfreundliche Politik verfolgen. Die gegenwärtige Finanzlage der öffentlichen Haushalte insgesamt und die der rheinland-pfälzischen Kommunen im Besonderen ist weiterhin sehr angespannt. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist in den letzten Jahren jenseits von konjunkturellen Schwankungen sukzessive eingeschränkt worden. Bedingt insbesondere durch steigende Soziallasten und wegfallende Einnahmen ist die Erfüllung kommunaler Aufgaben zunehmend in Gefahr geraten. Nicht zuletzt der Kommunalbericht des Rechnungshofes 2010 hat die finanzielle Situation deutlich aufgezeigt und auch auf das Problem stetig steigender Liquiditätskredite hingewiesen. Ein fairer Umgang zwischen Land und Kommunen gehört zur Finanz- und Innenpolitik des Landes.

Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren beispielsweise durch die progressive Ausgestaltung der Finanzausgleichsumlage, die Stärkung der Schlüsselzuweisungen B2, die Erhöhung des Soziallastenansatzes und durch die Zinsgarantie wichtige Schritte zur Stärkung der besonders belasteten Kommunen unternommen. Insbesondere hat die Erhöhung des Anteils der Schlüsselzuweisungen von 60 Prozent auf 63 Prozent (Durchschnitt über alle Länder: 58 Prozent) die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen und somit ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gestärkt. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds beteiligt sich das Land trotz seiner schwierigen Haushaltssituation an der Konsolidierung der Kommunen. Wir wirken darauf hin, dass auch finanzschwache Kommunen erfolgreich präventiv wirkende Sozialprojekte fördern oder durchführen können.

 

Einsetzungsbeschluss und Arbeitsauftrag

Antag der Fraktionen der CDU, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENEinsetzung einer Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“   


I.

Gemäß § 90 der vorläufigen Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtages wird eine Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ eingesetzt. Sie soll Vorschläge für die Sicherung der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung entwickeln.
Die Enquete-Kommission besteht aus 11 Mitgliedern und 6 Ersatzmitgliedern, die dem Landtag angehören, sowie sechs weiteren Mitgliedern. Die Kommission soll schnellstmöglichst ihre Arbeit aufnehmen.



II.

Die rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise befinden sich überwiegend in einer schwierigen Finanzlage. Ihre Situation ist überwiegend von hohen Haushaltsdefiziten und einem Schuldenanstieg gekennzeichnet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.  Ziel muss es sein, Vorschläge für ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Sicherung der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz zu entwickeln.


Hier ist es erforderlich Entlastungsmöglichkeiten bis hin zur Frage einer ausdrücklichen Konnexität aller staatlichen Ebenen zu untersuchen. Nach übereinstimmender Auffassung muss die Verschuldung aus den Liquiditätskrediten reduziert werden. Sonst könnten diese dramatisch zunehmen. Die Belastung der kommunalen Haushalte durch den Schuldendienst, der derzeit noch bei einem vergleichsweise niedrigen Zinsniveau begrenzt ist, wäre dann schwierig zu bewältigen.
Ausgabenbelastung und Einnahmen stehen nicht im Einklang. Die hieraus resultierenden Belastungen stellen die Kommunen in den kommenden Jahren vor erhebliche Herausforderungen.




III.

Die Enquete-Kommission hat vor diesem Hintergrund die Aufgabe, die Ursachen und Auswirkungen der Verschuldung auf die Kommunen im Lande zu analysieren und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Die Enquete-Kommission soll insbesondere:

  1. eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabeanalyse als Bestandsaufnahme der Entwicklung der finanziellen Einnahmen und Ausgaben der Kommunen in den letzten 30 Jahren vornehmen nach
    •    horizontalem und vertikalem Finanzausgleich
    •    sonstigen, konkret darzustellenden Finanzzuweisungen und Kosten-erstattungen durch Bund und Land, 
    •    Darstellung der Entwicklung der Gesamtausgaben und der wichtigsten Ausgabenpositionen;

  2. die Verschuldensentwicklung der Kommunen in den letzten 30 Jahren darstellen sowie die Erarbeitung einer mittelfristigen Verschuldungsprognose bis 2015 unter Berücksichtigung des Kommunalen Entschuldungsfonds sowie des Stabilisierungsfonds der Landesregierung vornehmen. Berücksichtigt werden soll dabei auch
    a.    die Vorbelastung zukünftiger Generationen durch die Schulden sowie
    b.    die Zukunft und die Gefährdung öffentlicher Daseinsvorsorge und öffentlicher Einrichtungen durch die Verschuldung und die mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen;

  3. das Konsolidierungspotential von Kreisen, Städten und Gemeinden im Bereich der Auftragsangelegenheiten, der Pflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung untersuchen;

  4. Grundlagen für eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs unter Einbeziehung der Ergebnisse des Gutachtens des NIW für das Finanzministerium Rheinland-Pfalz entwickeln;

  5. Möglichkeiten und Optionen begutachten, die zu einer dauerhaften Entschuldung der Kommunen führen;

  6. prüfen, ob und wie eine Vergleichbarkeit zwischen Kreisen, Städten und Gemeinden im Bereich der Auftragsangelegenheiten, der Pflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben hergestellt werden kann, damit die Kommunen „von den Besten lernen“ können. Zudem sollen Potenziale eigener Einnahmemög-lichkeiten und Maßnahmen zur Reduzierung kommunaler Ausgaben, insbesondere durch Reduzierung kommunaler Standards, analysiert werden;

  7. analysieren, inwiefern die demografische Entwicklung Auswirkung auf die Finanzausstattung der Kommunen haben wird;

  8. die Stadt-Umland-Problematik erörtern und interkommunale Kooperationsmöglichkeiten zwischen kreisfreien Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Verbesserung der Finanzsituation und zur Sicherung der Daseinsvorsorge analysieren;

  9. untersuchen, inwieweit Formen der Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung und Durchführung kommunaler Haushalte haushaltspolitisch von Nutzen sein können;

  10. erörtern, inwieweit die staatliche Aufsicht über die kommunalen Finanzen den heutigen Erfordernissen gerecht wird.



IV.

Die Enquete-Kommission erstattet dem Landtag einen Bericht, der Vorschläge zur Sicherung der finanziellen Basis der Kommunen und gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung von Bundes- und Landesrecht erhalten soll. Sie kann zu einzelnen Fragen Zwischenberichte erstatten.


V.

Den Kommunalen Spitzenverbänden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Landtag je einen Vertreter einschließlich Stellvertreter zu benennen, der das Recht hat, beratend an den Sitzungen der Enquete-Kommission teilzunehmen.

 

 

Ansprechpartner

Hans Jürgen Noss

  • Wahlkreis 19, Birkenfeld
  • Vorsitzender des AK Innen, Sport und Infrastruktur
  • Innenpolitischer Sprecher
  • SPD-Obmann in der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“
  • Bundeswehrpolitischer Sprecher

E-Mail schreiben

Details anzeigen

Michael Scharping

Referent für

  • Haushalt und Finanzen
  • Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen"
  • Petition

Telefon: 06131/ 208- 3212
Telefax: 06131/ 208- 4208
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