Anklam-Trapp: CDU betreibt Etikettenschwindel beim Mindestlohn

13.01.2012

„In der Antwort zu unserer parlamentarischen Anfrage zum Thema Mindestlohn wird einmal mehr deutlich, dass die regional- und branchenspezifischen Lohnuntergrenzen, die die CDU will, substanzlos sind. Die Union schreibt Mindestlohn drauf, es ist aber nicht Mindestlohn drin“, so kommentiert die Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie der SPD-Landtagsfraktion, Kathrin Anklam-Trapp, die Ausführungen aus dem Arbeitsministerium.

Bereits heute gebe es in tarifvertraglich geregelten Branchen Vereinbarungen, die keinen auskömmlichen Lohn sicherten, so zum Beispiel für die Beschäftigten im Friseurhandwerk in Thüringen die nach der untersten Tarifgruppe auch künftig mit einem Stundenlohn von 3,18 Euro auskommen müssten. Weiter sei zu befürchten, dass in Branchen, in denen derzeit keine Tarifverträge greifen und ein sehr niedriges Lohnniveau herrsche, auch die von der CDU beantragte branchenspezifische Lohnuntergrenze deutlich unter dem von der Landesregierung geforderten allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen würde. Die von der CDU geforderte Einführung von Lohnuntergrenzen führe höchstens zu einem „Flickenteppich“ an weiteren Lohnfestsetzungen, die nicht zur Lösung für ein drängendes gesellschaftliches Problem geeignet seien.

Anklam-Trapp: „Millionen Menschen in Deutschland sind – obwohl sie Vollzeit arbeiten – auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das geht nicht und das wollen wir auch nicht. Wer so wenig verdient, dass er vom Staat unterstützt werden muss, den erwartet trotz Arbeit später die Altersarmut. Deshalb bleibt unsere Forderung nach einem flächendeckenden, allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 8,50 Euro bestehen. Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Wer Vollzeit arbeitet, muss auch von seinem Lohn leben können.“

 

 

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