„Die Tatsache, dass alte Verkehrsschilder, die nicht mehr der Gestaltungsvorschrift entsprechen, ungültig sind, ist nur schwer nachzuvollziehen“, stellt Jochen Hartloff, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, fest.
In der seit 1. September 2009 gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StvO) wurde ein Absatz ersatzlos gestrichen, der besagte, dass auch die Schilder noch gültig sind, die vor 1992 aufgestellt wurden. Demnach müssen die Kommunen alle alten Schilder austauschen, wenn diese weiterhin gültig sein sollen. Eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz, für Einzelfälle eine Übergangsregelung zu treffen, wurde seinerzeit durch den Bund als Verordnungsgeber abgelehnt.
Nach Ansicht von Hartloff sind die Leidtragenden die Kommunen, die für den Schildertausch finanziell aufkommen müssen. „Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative in die Wege leiten mit dem Ziel, die StvO so zu verändern, dass der Austausch nicht zwingend notwendig ist. Das wäre die einfachste Lösung für alle.“
„Es ist absolut unverständlich, dass die Kommunen Geld für neue Verkehrsschilder ausgeben sollen, wenn an derselben Stelle bereits ein Schild steht. Schließlich unterscheiden sich die neuen nur minimal von den alten Schildern. Und in den fast 20 Jahren seit dem es die neuen Schilder-Varianten gibt, ist mir noch niemand begegnet, der ein altes Schild nicht mehr verstehen konnte“, kommentiert Hartloff.
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