Ein Landestariftreuegesetz war von der Landesregierung bereits im November 2007 in den Landtag eingebracht worden (Drucksache 15/1696).
Die Vereinbarkeit von Tariftreueregelungen mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 11. Juli 2006 (Az.: 1 BvL 4/00) bestätigt. Das BVerfG hat dabei ausdrücklich klargestellt, dass die Umsetzung der Tariftreueverpflichtung nicht zu einem Verstoß gegen die in Artikel 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie führt, weil weder ein rechtliches Hindernis zum Abschluss von Tarifverträgen errichtet, noch der Abschluss konkurrierender Tarifverträge faktisch unmöglich gemacht wird.
Am 3. April 2008 hatte der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache "Rüffert" (Rechtssache C-346/06 vom 03.April 2008) entschieden, dass die niedersächsische Tariftreueverpflichtung gegen die Entsenderichtlinie verstößt.
Der Entwurf des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz war nach der Entscheidung des EuGH nicht mehr europarechtskonform. Um die Ziele des Entwurfs des Landestariftreuegesetzes in dem nach europäischem Recht zulässigen Umfang zu verwirklichen, war deshalb der nun vorliegende Entwurf entsprechend anzupassen.
Um den vom EuGH gemachten Vorgaben zu genügen, hatte Rheinland-Pfalz bereits den Versuch unternommen, die hierzu notwendigen Änderungen auf Bundesebene bzw. auf europäischer Ebene anzustoßen. Hierzu wurden im Bundesrat zwei Initiativen gestartet:
1. Es wurde ein Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative aufgefordert werden sollte, um den Ländern bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Forderung nach Mindestentgeltstandards zu ermöglichen.
2. Im Zuge der Beratungen des Bundesrats über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts wurde der Antrag gestellt, die Bundesregierung aufzufordern, auf europäischer Ebene auf die Zulässigkeit von Tariftreue hinzuwirken.
Beide Anträge haben auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten.
Die Behandlung des Landestariftreuegesetzes war vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Landtags Rheinland-Pfalz ausgesetzt worden. Es sollte zunächst abgewartet werden, was aus der Aufforderung des Europäischen Parlaments an die EU-Kommission wird, Regelungen zu schaffen, die zur Zulässigkeit von Tariftreueregelungen führen.
Da bisher keine konkreten Maßnahmen bekannt geworden sind und zu befürchten ist, dass sich das neue Europaparlament zu dieser Frage nicht im gleichen Maße wie das alte Parlament positionieren wird, ist es an der Zeit, die Initiative zu ergreifen.
Mit einem neuen Anlauf soll nun der Ansatz des Landestariftreuegesetzes unter Nutzung der rechtlichen Spielräume soweit wie möglich fortführt werden.
In den neuen Gesetzentwurf wurden ebenfalls Ergebnisse der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr aufgenommen (s. 2. Änderungsantrag unter "Dokumente").
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