Eine gute Unterrichtsversorgung sicherzustellen bleibt ein Schwerpunkt unserer Schulpolitik. Die strukturelle Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen liegt dadurch im abgelaufenen Schuljahr im Schnitt bei 98,5 Prozent.
Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Bundesländer, das den Rückgang der Schülerzahlen nicht komplett zum Abbau der Lehrkräftstellen nutzen wird.
Bis 2016 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz um ganze 50.000 zurückgehen. Dadurch könnte theoretisch auf 3.000 Lehrkräftstellen verzichtet werden. Statt alle diese Stellen nicht wieder zu besetzen, sollen jedoch 1.000 im System behalten werden. Wir verbessern die Unterrichtsqualität spürbar, indem wir diese 1.000 Stellen für die Absenkung der Klassenmesszahl in den Grundschulen, den Orientierungsstufen und den Berufsfachschulen nutzen.
Wir wissen jedoch auch, dass die Stellenbesetzungen zum Teil problematisch sind, da wir bundesweit in den sog. Mangelfächern einen Bedarf an Lehrkräften haben. Die Fraktion hat zusammen mit der Regierung darauf hingewirkt, dass wir eine flexible Einstellungspolitik praktizieren, die möglichst von Bürokratie befreit ist. Auch das Quer- und Seiteneinsteigerprogramm führen wir fort. Durch das Programm konnten seit 2001 über 1.200 Menschen für den Lehrerberuf in Mangelfächern gewonnen werden. Allein im laufenden Schuljahr konnten 124 neue Stellen in Mangelfächern besetzt werden.
Politische Entscheidungsträger brauchen verlässliche und aussagekräftige Daten. Die rheinland-pfälzische Schulaufsicht liefert daher bereits seit Jahren ein umfassendes Bild der strukturellen Unterrichtsversorgung. Zum Schuljahresbeginn wird die Differenz zwischen zu erteilendem Unterricht und tatsächlich erteiltem Unterricht für jede einzelne Schule erhoben und im Herbst dem Parlament zugeleitet. Die Sollzahlen, also die zu erteilenden Stunden, bilden nicht nur den Pflichtunterricht gemäß den Stundenplänen ab, sondern beinhalten auch die Stunden für Arbeitsgemeinschaften, die Stunden für Förderunterricht sowie die Poolstunden.
Darüber hinaus wird einmal pro Jahr der temporäre Ausfall, d.h. der Ausfall der aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft entsteht, an einem Stichtag erhoben. Abhilfe zur Reduzierung des Ausfalls aufgrund von Schwangerschaft oder längerer Krankheit wird auch künftig mithilfe von befristeten Vertretungsverträgen geschaffen. Die Befristung ist hierbei notwendig, weil die zu vertretende Lehrkraft selbstverständlich einen Anspruch auf Rückkehr auf ihre Stelle hat. Ziel unserer Politik ist es dennoch, das Ausmaß an befristeten Verträgen einzudämmen. Wir setzen statt dessen auf einen Vertretungspool, bestehend aus 200 unbefristeten Planstellen. Auch müssen die beamtenrechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, damit kurzfristiger Ausfall zunächst schulintern behoben wird.
Kurzfristig entstehender temporären Unterrichtsausfalls kann mit dem „Projekt Erweiterte Selbstständigkeit" vermieden werden. Es wird auf alle weiterführenden Schulen ausgeweitet. Die jährliche Abfrage hat gezeigt, dass dieses Projekt ein Erfolg ist. Es trägt dazu bei, den kurzfristigen, zumeist durch Erkrankung der Lehrkraft entstehenden Unterrichtsausfall, signifikant zu senken.
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