Kinder vor Bildschirm.

Jugendmedienschutz und Regeln für TV-Werbung

Auch die Begleitung der Europäischen Fernsehrichtlinie, zum Beispiel im Blick auf Werbung und Jugendmedienschutz, ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns widmen.

TV-Schleichwerbung eindämmen

Im Februar 2010 wurde der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einstimmig im Landtag beschlossen und ist seit dem 1. April 2010 in Kraft. Damit werden die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage gestellt. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Werbung und Product Placement in Sendungen der öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunkanstalten.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Moderne Regulierung im Netz bedeutet, Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. In diesem Verständnis steht der Novellierungsentwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder, düber den nun erneut verhandelt werden muss. Der Entwurf begründet keine neuen Verpflichtungen für Anbieter von Inhalten. Er enthält aber Wegweiser, wie die verschiedenen Akteure ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen können.

Richtungsweisend ist die freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten. Die Filterung nimmt dabei ausschließlich der Nutzer selbst vor und geschieht nicht netzseitig. Damit wird sichergestellt, dass der Jugendschutz nur dort effektiv wirkt, wo er nötig ist. Die Kommunikationsfreiheit der Erwachsenen im Netz bleibt unangetastet.

 

Ansprechpartner

Martin Haller.

Martin Haller

  • Wahlkreis 34, Frankenthal
  • Vorsitzender des AK Medien und Netzpolitik
  • Medien- und Netzpolitischer Sprecher
  • SPD-Obmann in der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung

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Christian Albers

Referent für

  • Medien und Netzpolitik
  • Gleichstellung und Frauenförderung
  • Online-Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 06131/ 208- 3202
Telefax: 06131/ 208- 4208
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