Im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform sollen die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden optimiert werden. Ziel ist eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Eine Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen soll durch Gebietsänderungen erreicht werden.
Bei der Kommunal- und Verwaltungsreform wird verstärkt auf freiwillige Gebietsänderungen gesetzt. In einer für die Kommunen mit vielfältigen Vorteilen und Chancen verbundenen, bis zum 30. Juni 2012 laufenden Freiwilligkeitsphase können verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Gebietsänderungen initiieren.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe regeln die folgenden freiwilligen Zusammenschlüsse:
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