„Diese sind im Opferschutzbericht erfasst und werden in Zukunft kontinuierlich dokumentiert.“
Clemens Hoch, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, verweist in diesem Zusammenhang auf die „Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz“. Mit ihr sei ein wesentliches Element geschaffen worden, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. In Fällen, in denen Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not geraten, kann die Landesstiftung für ergänzende finanzielle Hilfe sorgen.
Nicht zu vergessen sei daneben die Arbeit von Opferschutzorganisationen, die die Anstrengungen der Justiz um den Opferschutz ergänzen, so Burgard heute im Landtag. Neben der rechtspolitischen Arbeit der Organisationen sei vor allem das konkrete Eintreten für die Belange von Straftatopfern vor Ort und im einzelnen Fall hervorzuheben. Deshalb ist im vorgelegten Opferschutzbericht auch dokumentiert, wie sich die Zusammenarbeit der Landesregierung mit diesen wichtigen Organisationen gestaltet: „Nur das Engagement der vielen Ehrenamtlichen macht eine flächendeckende Fürsorge möglich“.
Hintergrund:
Opfer von Straftaten sind oft Belastungen und Ängsten ausgesetzt. Traumata gehen häufig einher mit einem chronischen Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung - auch lange über den Zeitpunkt der eigentlichen Tat hinaus. Neben den körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen leiden die Opfer einer Straftat oft auch an den finanziellen Folgen der Tat.
Opferschutz wird in unserem Land vornehmlich mit dem Opferentschädigungsgesetz und der Strafprozessordnung rechtlich geregelt. Aber das System hat Lücken: Das Opferentschädigungsgesetz sieht etwa keine staatlichen Leistungen vor, wenn Delikte fahrlässig begangen oder Straftaten im Ausland verübt worden sind. Um hier Abhilfe zu leisten, hat Rheinland-Pfalz mit seiner „Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz“ ein weiteres wesentliches Element geschaffen, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. Zu den Aufgaben der Landesstiftung gehört darüber hinaus, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte im Landtag die Erstellung eines Opferschutzberichts bei der Landesregierung beantragt. Der Antrag fand damals die Zustimmung aller Fraktionen des Landtags. Die Landesregierung sollte in dem Bericht darlegen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat, bzw. zu ergreifen beabsichtigt. Dieser Bericht soll nach dem Willen der Parlamentarier nun alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
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Politikfeld XY
Die Reihenfolge der Politikfelder folgt dem Alphabet und stellt keine Wertung über deren Stellenwert dar.