Die Unterstützung und Förderung von Familien und Kindern ist für uns eine zentrale Aufgabe. Mit unserer Familienpolitik wollen wir erreichen, dass sich mehr junge Menschen ihren Wunsch nach einer Familie erfüllen und dabei bestmögliche Unterstützung finden. Unser Ziel ist die Gestaltung kinder- und familienfreundlicher Lebensbedingungen in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören auch die Förderung von Kindergesundheit und die Stärkung von Familienkompetenzen.
Die Herausforderungen, mit denen Familien heute konfrontiert sein können, sind sehr vielschichtig und vielfältig. Gerade denjenigen, die aus unterschiedlichen Gründen auf Hilfe und Unterstützung besonders angewiesen sind, müssen wir besondere Aufmerksamkeit widmen und möglichst individuelle und dabei niedrigschwellige Angebote machen. Dazu gehören zum einen allein erziehende Eltern, aber insbesondere auch Familien mit psychisch kranken Elternteilen, Familien mit behinderten Kindern, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und Kinder und Familien, die sich prekären Lebenssituationen befinden.
Aus unserer Sicht ist das Betreuungsgeld völlig unsinnig und läuft einer modernen Familienpolitik zuwider. Während sich alle Welt darum bemüht, Frauen nach einer Familienpause den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voran zu bringen, setzt die Koalition in Berlin mit dem Betreuungsgeld einen Anreiz, um möglichst lange dem Arbeitsleben fern zu bleiben. Das ist schlicht Unsinn! Es ist nicht akzeptabel, dass die CSU ihr überholtes Frauen- und Familienbild den Menschen im Land aufzwingt. Zudem haben Erfahrungen mit dem Betreuungsgeld in Skandinavien, aber auch in Thüringen gezeigt, dass gerade bildungsferne Familien und Familien mit Migrationshintergrund diese Leistung in Anspruch nehmen. Damit wird gerade den Kindern, die besonders von früher Bildung und Sprachförderung profitieren würden, der Zugang zu frühkindlicher Bildung verwehrt. Vor diesem Hintergrund haben wir in einem Parlamentsantrag gefordert, dass die Bundesregierung die für das Betreuungsgeld eingeplanten Milliarden in den Ausbau von Kitaplätzen investiert und so dazu beiträgt, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Einjährige, der ab August 2013 besteht, erfüllt werden kann (Drucksache 16/1200).
Mehr zum Thema Kita-Ausbau auf unserer Themenseite
Früh übt sich: Bildung von Anfang an