Antrag SPD/Grüne: Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern

10.10.2011

Die Initiativen und Vereine, die sich in Rheinland-Pfalz gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, leisten durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Als Fördervoraussetzung des neuen Bundesprogrammes „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wird von den Projektträgern die Unterzeichnung einer „Demokratieerklärung“ verlangt. Damit erweckt die Bundesregierung den Eindruck, einen Generalverdacht gegen alle jene erheben zu wollen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern unterstützt werden.

 

Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern – Bestätigungserklärung im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ streichen

 

I.    Der Landtag stellt fest:

 

Viele Initiativen und Vereine, die sich in Rheinland-Pfalz gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, erhalten und erhielten finanzielle Förderung aus den Programmen „CIVITAS“, „ENTIMON“ und „VIELFALT TUT GUT“, die Vorgängerprogramme des neuen Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“. Durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Projekten gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit arbeiten mit hoher Eigenmotivation und hohem persönlichen Einsatz unter oft schwierigen Bedingungen. Ohne die Förderung des Bundes wären viele dieser Projekte auch hier in Rheinland-Pfalz nicht durchführbar.

 

Als Fördervoraussetzung des neuen Bundesprogrammes „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wird von den Projektträgern die Unterzeichnung einer „Demokratieerklärung“ verlangt. Diese auch als „Extremismusklausel“ bekannte „Demokratieerklärung“ beinhaltet eine Bekenntniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz seitens der Träger sowie eine Verpflichtung, alle Kooperationspartner auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen.

 

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Mit ihrer Arbeit beweisen die Initiativen wie beispielsweise das Netzwerk für Demokratie und Courage, die Landeszentrale für politische Bildung, der Landesjugendring Rheinland-Pfalz oder die Elterninitiative gegen Rechts mehr als viele andere, dass sie für die Geltung des Grundgesetzes eintreten und die demokratische Kultur stärken. Aus diesem Grunde ist es paradox und widersinnig, gerade von diesen Initiativen eine über die allgemeinen Richtlinien bei der Zuwendung von Bundesmitteln hinausgehende explizite Sondererklärung zur Verfassungstreue zu verlangen. Zumal die Bundesregierung auf Nachfrage selbst bestätigt hat, dass Träger, die nachweislich eine den Zielen des Grundgesetzes nicht förderliche Arbeit verrichten, von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Damit fehlt eine stichhaltige Begründung für eine gesonderte Bestätigungserklärung. Die Bestätigungserklärung der Bundesregierung unterstellt, dass gerade Demokratieinitiativen in einem besonderen Maße geneigt wären, mit antidemokratischen Partnerinnen und Partnern zu kooperieren. Damit erweckt die Bundesregierung den Eindruck, einen Generalverdacht gegen alle jene erheben zu wollen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.

 

Die Pflicht zur Regelüberprüfung der KooperationspartnerInnen fördert ein Klima des Misstrauens und steht dem Ziel der Demokratieförderung entgegen. Darüber hinaus werden Initiativen und Vereine, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, durch die beabsichtigte Bestätigungserklärung vor große bürokratische Hürden gestellt.

 

 Zivilgesellschaftliche Initiativen haben weder die Fähigkeit noch die Legitimation, eine belastbare Einschätzung über die Qualifizierung der politischen Ziele jeder ihrer KooperationspartnerInnen einzuholen. Eine derartige Übertragung staatlicher Aufgaben auf zivilgesellschaftliche Strukturen ist unzulässig. Auch der Verweis, den Verfassungsschutz zwecks der Überprüfung einzelner Personen und Organisationen anzufragen, ist hier nicht zulässig. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es nicht, die Beauskunftung zivilgesellschaftlicher Akteure über die Verfassungstreue einzelner Personen und Organisationen vorzunehmen.

 

Weder gibt es hinreichende Gründe für die Einführung einer Bestätigungserklärung, die sich aus den Richtlinien des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ ableitet, noch ist eine solche Erklärung geeignet, die avisierten Ziele zu erreichen. Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern unterstützt werden.

II.   Der Landtag beschließt:

 

Der Landtag Rheinland-Pfalz lehnt die Bestätigungserklärung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ ab.

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Ansprechpartner

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  • Wahlkreis 29, Bingen am Rhein
  • Polizeipolitischer Sprecher
  • Vorsitzender der AG Sport
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  • Rechtsradikalismuspolitischer Sprecher

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Referent für

  • Innen, Sport und Infrastruktur
  • Enquete-Kommission "Bürgerbeteiligung"

Telefon: 06131/ 208- 3210
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