Sahler-Fesel: Rechte intersexueller Menschen achten

24.04.2012

Zu TOP 3 der heutigen Sitzung des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend erklärt Ingeborg Sahler-Fesel:

 

„Wir haben die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom Februar 2012 zum Anlass genommen, das Thema Intersexualität auf die Tagesordnung des Fachausschusses des Landtages zu setzen und uns ausführlich damit zu beschäftigen. Dabei wurde deutlich, dass eine breite gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Debatte notwendig ist, in der vor allem mit intersexuellen Menschen und ihren Interessensverbänden diskutiert wird und nicht über sie. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und sexuelle Selbstbestimmung müssen aus unserer Sicht uneingeschränkt gewahrt werden. Gerade Zwangsbehandlungen von intersexuellen Kindern müssen beendet werden, wie es der Ethikrat auch fordert. Die Mahnungen von Selbsthilfeorganisationen, wie Amnesty International und Terre des Femmes müssen berücksichtigt werden.“

Hintergrund: Der Begriff „Intersexualität“ bezieht sich auf Menschen, die sich aufgrund von körperlicher Besonderheiten nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen. Der Begriff lässt offen, ob es sich um ein drittes Geschlecht handelt oder die Zuordnung nicht festgelegt oder nicht festlegbar ist.

 

 

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