Zweiter Teil des Jahresberichts 2011 des Landesrechnungshofs

13.04.2011

Zum zweiten Teils des Jahresberichts 2011 des Landesrechnungshofs, der heute vorgelegt wurde, erklären die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Astrid Schmitt, und der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Puchtler:

 

„Wie immer gilt auch für die in diesem Berichtsteil dargestellten Prüfergebnisse, dass wir sie seitens der SPD-Landtagsfraktion im Einzelnen genau prüfen werden. Angesichts der Situation aller öffentlichen Haushalte, auch des Landeshaushalts, und der in den kommenden Jahren zur Umsetzung der Schuldenbremse zu bewältigen Konsolidierungsaufgaben hat eine effektive und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel unzweifelhaft eine noch einmal gestiegene Bedeutung erlangt. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, dass dabei sowohl die notwendigen Zukunftsinvestitionen wie auch die notwendigen Vorsorgeaufwendungen sachbezogen erfolgen. Wir gehen diese Herausforderung mit Optimismus an.

 

Allerdings sind unter den in dem Bericht aufgegriffenen Prüfungsgegenständen sol-che, die seit längerem in der kontroversen öffentlichen Diskussion sind. So hält der Rechungshof mit Blick auf den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung an Auffassungen fest, die den genannten konsolidierenden, investiven und vorsorgen-den Aspekten nicht genügen. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, Zuführungen an den Fonds nur unter der Voraussetzung eines ausgeglichen Landeshaushalts vorzunehmen. Dies entspricht auch nicht der Praxis in anderen Ländern und beim Bund. Auch die vom Rechnungshof empfohlene finanzmarktorientierte Änderung der Anlagestrategie des Pensionsfonds erscheint gefährlich und verwundert angesichts der starken Verluste, die Pensionsfonds in aller Welt durch die Finanzmarktkrise gemacht haben und die zu Lasten der Versicherten gehen. Das ist unserem Pensionsfonds aufgrund der soliden Anlagestrategie erspart geblieben.

 

Beim Liquiditätspool des Landes sind haushaltsrechtliche Klarstellungen, die nun mit dem nächsten Doppelhaushalt erfolgen sollen, zunächst im Konsens zurückgestellt worden. Eine fehlende gesetzliche Grundlage der vom Liquiditätspool aufgenommenen Kassenkredite zum Ausgleich eines Negativsaldos im Pool ist allerdings nicht erkennbar. Im Übrigen hat sich der Liquiditätspool für die an ihm beteiligten öffentlichen Einrichtungen als hochgradig effizientes Mittel zur kostensparenden Refinanzierung erwiesen. Er entspricht somit dem Zweck, der für die durch den Rechnungshof gegebene Empfehlung zu seiner Einrichtung zentral war. Weitere Modifizierungen in der konkreten Kreditabwicklung durch den Pool sind dabei durchaus zu überdenken.

 

Bei der Beteiligung der Nürburgring GmbH an der CST ist mit der Neustrukturierung eine gute Grundlage erreicht worden. Hier sind die Ergebnisse der Wirtschaftsprü-fung abzuwarten, um eventuell weitere Schritte einzuleiten.

 

Hinsichtlich der Sanierung der Straßenbrücken wird es auch in Zukunft darauf ankommen, die knappen Mittel effizient zu verwenden. Wir werden die Landesregierung und den Landesbetrieb Mobilität bei der Entwicklung und Umsetzung einer dieser Effizienz gerecht werdenden Erhaltungsstrategie für die Brücken unterstützen. Welche Haushaltsmittel auch vor dem Hintergrund der immer wieder angemahnten Konsolidierung zur Verfügung gestellt werden können, muss im Rahmen der Beratung des nächsten Doppelhaushalts geklärt werden.

 

Unsere Unterstützung gilt nicht minder der Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen die Hochschulen in den kommenden Jahren vor allem infolge stark steigender Studierendenzahlen stehen. Das Hochschulsondervermögen mit seinen mehreren hundert Millionen Euro sichert den Hochschulen entsprechende finanzielle Mittel und erleichtert ihnen auch den verwaltungstechnischen Aufgabenvollzug. Dass hier ein Mangel an Transparenz entstanden sein soll, können wir nicht nachvollziehen.

 

Diese Kritik gilt im Übrigen auch in keiner Weise für den Landeshaushalt insgesamt, sollte der Rechnungshof sie mit seiner Berichtserstattung nahelegen wollen. Uns als Abgeordneten drängt sich zudem die Einschätzung auf, dass der Rechnungshof nicht nur die wirtschaftliche und rechtskonforme Umsetzung parlamentarisch legitimierter Gesetze prüft, sondern diese selbst wertend kommentiert oder gar in Frage stellt, also in den parlamentarischen Entscheidungsbereich vorstößt.“

 

zurück
 

Ansprechpartner

Michael Scharping

Referent für

  • Haushalt und Finanzen
  • Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen"
  • Petitionen

Telefon: 06131/ 208- 3212
Telefax: 06131/ 208- 4208
E-Mail schreiben

Seite weiterempfehlen:

twitter.comfacebook.comstudiVZ meinVZ schülerVZmyspace.comdigg.comdel.icio.usMister Wonggoogle.comask.comYahooMyWeb
 
SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Impressum Kontakt