
Das Landschaftsbild in Rheinland-Pfalz wird von einer Vielzahl von Kulturlandschaften geprägt, die verantwortungsvoll genutzt werden sollen. Kaum ein anderes Land hat zudem so viel schützenswerte und geschützte Natur wie Rheinland-Pfalz. Diese Lebensräume mit ihrer reichen Artenvielfalt gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Bei der Umweltpolitik setzen wir auf eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes. Wir alle tragen Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Wir müssen hierbei den Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer endlichen Ressourcen gewährleisten. Eine Umweltpolitik ist dann nachhaltig und erfolgreich, wenn sie auch im Dialog mit den Menschen umgesetzt wird. Hierfür treten wir ein. Wir wollen bei der Umweltpolitik weiter Impulse für Lebensqualität, Innovation und Entwicklung setzen.
Das Biodiversitätskonzept für Rheinland-Pfalz soll auf der Basis des nationalen Aktionsprogramms zu einer Biodiversitätsstrategie weiter entwickelt werden. Für die Natura 2000-Gebiete wurden bzw. werden voraussichtlich bis Ende 2015 Bewirtschaftungspläne erstellt und zur Grundlage der Bewirtschaftung gemacht.
Der Wasser- und Hochwasserschutz ist ein wichtiger Schwerpunkt des Landes. Unsere Flüsse sind Lebensadern für Artenvielfalt an und in den Gewässern. Das Land trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Bäche und Flüsse, des Strukturreichtums und der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer bei. Rheinland-Pfalz setzt zur Ausweitung des Hochwasserschutzes in der Fläche die erfolgreiche "Aktion Blau" fort.
Der jetzige ökologische Zustand der Fließgewässer ist überwiegend eher schlecht, obgleich der chemische Gewässerzustand überwiegend eher gut ist. Der Zustand der Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen soll deshalb weiter verbessert, die Schadstoffbelastung gesenkt und die Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge reduziert werden. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) macht den Schutz und die Sanierung europäischer Gewässer verpflichtend zur Auflage. Gemäß der Koalitionsvereinbarung und entsprechend der Mehrzahl der übrigen Länder wurde in Rheinland-Pfalz ein Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern auf den Weg gebracht und Mitte 2012 im Landtag verabschiedet. Das Gesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten. Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt ("Wassercent") soll zweckgebunden für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zur Verfügung stehen.
Das Landesnaturschutzgesetz werden wir mit Blick auf die neuen umweltpolitischen Herausforderungen und im Sinne eines starken kooperativen Naturschutzes novellieren. Soweit es das Bundesrecht zulässt, sollen bewährte Landesregelungen fortgeführt, präzisiert und weiterentwickelt werden und Möglichkeiten der Vereinfachung im Vollzug genutzt werden. Die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des ehrenamtlichen Naturschutzes soll unterstützt werden.
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